Auszug - Haus der Gesundheit – Aus dem Namen wieder Programm machen  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Verwaltung, Bürgerdienste, Rechnungsprüfung - Hauptausschuss
TOP: Ö 5.4
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Personal, Verwaltung, Bürgerdienste, Rechnungsprüfung - Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 16.03.2022 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:07 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort:
0082/IX Haus der Gesundheit – Aus dem Namen wieder Programm machen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBzStRin StadtUmNatSGA
Verfasser:Witt, Juliane 
Drucksache-Art:AntragBericht des BA auf Empfehlung der BVV
   Beteiligt:Fraktion der Tierschutzpartei
   Fraktion der FDP
 
Wortprotokoll

Wortprotokoll

Der Ausschuss für Finanzen, Personal, Verwaltung, Bürgerdienste,
Rechnungsprüfung Hauptausschuss hat in seiner Sitzung vom 16.03.2022 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich mit 16 Ja-Stimmen, den Antrag geänderter Fassung zu beschließen.

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, das ehemalige Haus der Gesundheit wieder als Standort für die ärztliche Versorgung zu entwickeln und für die Realisierung der ersten KV-eigenen Praxis anzubieten. Im Rahmen der derzeit zu erstellenden Machbarkeitsstudie ist die KV Berlin einzubeziehen.

Die vorhandene Stellplatzzahl ist beizubehalten.

 

Es wird empfohlen, sich für ein abgestimmtes Entwicklungskonzept mit dem Besitzer des „Forum Kienberg“, dem Land Berlin und weiteren Akteuren einzusetzen, um eine attraktive Entwicklung des gesamten Areals zu erreichen. Hierbei sollte eine Verbesserung der Stellplatzsituation, der Aufenthaltsqualität und der Grün- und Freiflächen berücksichtigt werden.

 

Ursprungsdrucksache:

Das Bezirksamt wird ersucht, das ehemalige Haus der Gesundheit wieder als Standort für die ärztliche Versorgung zu entwickeln und für die Realisierung der ersten KV-eigenen Praxis anzubieten. Im Rahmen der derzeit zu erstellenden Machbarkeitsstudie ist die KV Berlin einzubeziehen.

Die vorhandene Stellplatzzahl ist beizubehalten.


 
 

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