Auszug - Handwerkerparkplätze bei Neubauvorhaben in Marzahn-Hellersdorf
Der Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda hat in seiner Sondersitzung am 12.05.2021 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit 11 Ja-Stimmen und drei Enthaltungen, den Antrag in folgender geänderten Fassung zu beschließen.
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, zusammen mit den in Marzahn-Hellersdorf tätigen Wohnungsbauunternehmen und -genossenschaften im Zuge von Neubauvorhaben jeweils auch eine ausreichende Anzahl sogenannte „Dienstleisterparkplätze“ für Handwerksunternehmen, Lieferdienste und Krankenpflegedienstleister zu schaffen. Begründung: In der Bauordnung von Berlin (BauO Bln) ist für Bauherren laut § 50 keine Verpflichtung zur Schaffung von PKW-Stellplätzen beim Bau von Wohnhäusern mehr vorgesehen. Entsprechend angespannt ist die Parkplatzsituation in vielen Wohnquartieren bereits heute. Im Zuge zahlreicher Neubauvorhaben mit keinen oder wenigen zusätzlichen Parkplätzen wird sich diese Situation weiter verschärfen.
Die Handwerksunternehmen, Lieferdienste und Krankenpflegedienstleister finden bereits heute in vielen Kiezen kaum einen Parkplatz zur Wahrnahme von Kunden- und Patiententerminen. Dieses Problem und seine Lösung durch Einrichtung spezieller Kurzzeitparkzonen für diese Unternehmen sollte in Zukunft bei der Planung von Neubauvorhaben mit berücksichtigt werden.
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, zusammen mit den in Marzahn-Hellersdorf tätigen Wohnungsbauunternehmen und -genossenschaften im Zuge von Neubauvorhaben jeweils auch eine ausreichende Anzahl sogenannte „Handwerkerparkplätze“ für Handwerksunternehmen, Lieferdienste und Krankenpflegedienstleister zu schaffen. |
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