Auszug - Verkehrssicherheit vor dem Kindergarten Heesestraße
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Die BVV hat beschlossen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, entsprechend § 45 Abs. IX Satz 6 StVO vor dem Kindergarten in der Heesestraße (d.h. im Abschnitt Köpenicker Straße bis zur Wuhle) die ausgewiesene Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer anzupassen bzw. wenn erforderlich, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen. Des Weiteren soll geprüft werden inwieweit mindestens temporär Dialogdisplays eingesetzt werden können, um auf die geänderte Höchstgeschwindigkeit hinzuweisen. Als ergänzende Maßnahme soll der Aufbau von Fahrradbügeln auf dem Grünstreifen direkt vor dem Ein- und Ausgang des Kindergartens geprüft werden, um zu vermeiden, dass Kinder möglicherweise direkt auf die Straße laufen.
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
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