Auszug - Bezirk Marzahn-Hellersdorf erkennt die Klimanotlage an  

 
 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf
TOP: Ö 7.1.21
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 25.03.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:02 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort:
2337/VIII Bezirk Marzahn-Hellersdorf erkennt die Klimanotlage an
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDHauptausschuss
Verfasser:Glowatz, Tobias 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Wortprotokoll

 

Beschluss

Die BVV hat beschlossen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf erkennt die Klimanotlage an.

Damit verbunden stellt die Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf fest, dass der Mensch maßgeblicher Mitverursacher des derzeitigen Klimawandels ist und folgt damit der Einschätzung wissenschaftlicher Studien aus den Jahren 2004 (vgl. Oreskes, N.), 2010 (vgl. Anderegg, W.), 2011 (vgl. Doran, P.; Zimmermann, M.) sowie 2014 (vgl. Verheggen, B.), welche allesamt zu dem Ergebnis kommen, dass es einen überwältigenden Konsens unter Wissenschaftler/-innen diesbezüglich gibt.

Es wird überdies festgestellt, dass die bisherigen Maßnahmen durch Politik und Verwaltung nicht ausreichend waren und der Begrenzung der globalen Erderwärmung auf + 1,5°C im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter oberste Priorität eingeräumt werden muss.

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, dazu folgende Maßnahmen umzusetzen:

 

A)    Fortschreibung und Erweiterung des Klimaschutzkonzeptes

Das Klimaschutzkonzept 2012 des Bezirks Marzahn-Hellersdorf soll fortgeschrieben und erweitert werden. Im Klimaschutzkonzept sollen Maßnahmen aufgeführt werden, die der Bezirk zur Erreichung der Klimaziele des Landes Berlin (§ 3 Abs.1 EWG Berlin) umsetzen kann.

Das Klimaschutzkonzept soll im Rhythmus von zwei Jahren erneuert werden.

 

B)    Beschlüsse unter Klimavorbehalt stellen

Alle Beschlüsse des Bezirksamtes und der Bezirksverordnetenversammlung, sollen unter Klimavorbehalt gefasst und auf ihre Auswirkungen auf die Treibhausgasemissionen und damit auf das Klima untersucht und beurteilt werden.

Zu diesem Zweck soll der Klimaschutzbeauftragte des Bezirksamtes eine Klimaampel erstellen, mit der eine einfache Bewertung gefasster Beschlüsse erfolgen kann. Zur Transparenz soll die Bedeutung der Klimaampel Teil des Klimaschutzkonzeptes des Bezirks werden.

 

C)    Förderung Co2-neutraler Mobilität

Der Bezirk entwickelt auf Basis des Mobilitätsgesetzes lokale Maßnahmen für eine möglichst klimaneutrale Mobilität. Der Fuß- und Radverkehr sowie der Öffentliche Personennahverkehr haben im Bezirk Priorität. Sie müssen verbessert und durch ständige Fortschreibung ausgebaut werden. Wohnquartiere sind nach Möglichkeit als verkehrsberuhigte Zonen oder Spielstraßen auszugestalten.

 

D)    Besonderer Schutz der Umwelt und Biodiversität

Die Pflege von Grün- und Freiflächen, der Schutz der Bäume und der Biodiversität sind essenziell für Klimaschutz, Aufenthaltsqualität und den sozialen Zusammenhalt im Bezirk.  Die Verkleinerung oder Versiegelung von bezirklichen Grünflächen oder der Verlust städtischen Grüns durch bauliche Maßnahmen sind zu vermeiden oder im Bezirk auszugleichen. Die Begrünung von Dächern soll ausgebaut werden. Der Baumbestand in Marzahn-Hellersdorf ist durch Baumschutz und Aufforstung deutlich zu erhöhen, um die Klimabilanz zu verbessern. Es ist zu prüfen, inwieweit die durch PKW genutzten Verkehrsflächen in Kombination mit einer Verkehrsberuhigung zurückgebaut werden können. Die freiwerdenden Verkehrsflächen sind möglichst zu entsiegeln und zu begrünen. Bei der Neugestaltung von Straßen und Plätzen ist dem Regenwassermanagement und dem Temperaturausgleich besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

 

E)     Berichterstattung

Einmal jährlich ist der Bezirksverordnetenversammlung durch den Klimaschutzbeauftragten Bericht zu erstatten. Teil des Berichts soll die aktuelle Klimabilanz des Bezirks, Erfolg und Misserfolg bei Maßnahmen und die Festschreibung neuer Maßnahmen sein, die durch die Bezirksverordnetenversammlung beschlossen werden.

 

F)     Information und Kommunikation

Mit Feststellung der Klimanotlage, ist mit den Bürgerinnen und Bürgern des Bezirks eine offensive Kommunikationspolitik anzustreben. Die Menschen des Bezirks sollen über die Feststellung der Klimanotlage sowie die zu ergreifenden Maßnahmen informiert werden.

Außerdem sollen über Informationsblätter, Internetauftritte usw. den Bürgerinnen und Bürgern jederzeit aktuelle Informationen zu Maßnahmen gegen den Klimawandel zur Verfügung gestellt werden.

 


  Beschluss: 25.03.2021 Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Mit Terminverzug am 15.12.2023 realisiert Verantwortlich:
BzStRin WirtSG  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 25.06.2021  
Vermerk:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:

 

 
 

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