Auszug - Ausschussantrag: Tischvorlage aus dem Ausschuss für Kultur und Weiterbildung „Aufnahme des Kunsthauses Flora in die bezirkliche Investitionsplanung“  

 
 
Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses - Telefon- und Videokonferenz
TOP: Ö 4.5
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 14.01.2021 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Telefon- und Videokonferenz
Ort:
 
Wortprotokoll

Wortprotokoll

-          es werden Nachfragen gestellt und Statements abgegeben

 

Antrag auf Vertagung:    1 Ja-Stimmen 11 Nein-Stimmen / Enthaltung

Abstimmung:   12 Ja-Stimmen   1 Nein-Stimme 2 Enthaltungen

 

Aufnahme des Kunsthauses Flora in die bezirkliche Investitionsplanung

 

Die BVV ge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Realisierung eines zusätzlichen Neubaus auf dem Gelände des Kunsthauses Flora in Berlin-Mahlsdorf in die anstehende bezirkliche Investitionsplanung aufzunehmen. Der Neubau soll vor allem für Erwachsenbildung und Kultur zur Verfügung stehen sowie eine Mehrfachnutzung möglich machen. Veranschlagt dazu sollten mindestens 1,4 Mio. Euro werden.

 

Der Neubau soll eine Fläche von etwa 320 qm bergen und über vier Räume verfügen, bestehend aus einer Keramikwerkstatt (ca. 80 qm2), einem Atelier (ca. 80 qm2) sowie zwei weiteren Seminarräume zur offenen Nutzung. Ebenfalls sollten Sanitäranlagen sowie ein Flur, Technik und eine Terrasse vorgesehen sein.

 

Begründung

 

Das Kunsthaus Flora befindet sich in Berlin-Mahlsdorf und befand sich in den vergangenen Jahren im Fachbereich Kultur des Amtes für Kultur und Weiterbildung. Mittlerweile sind Gelände und Gebäude in den Fachbereich Weiterbildung übergegangen.

 

Sowohl in den letzten Jahren als auch jetzt, kann die Einrichtung aufgrund des zu kleinen Gebäudes und des zu großen Geländes im Rahmen der KLR keine kostendeckenden und erträglichen Finanzen erwirtschaften. Um das Gelände des Kunsthauses Flora im Interesse der Mahlsdorferinnen und Mahlsdorfer langfristig als Bildungs- und Kultureinrichtung zu erhalten, bedarf es einer Ertüchtigung des Geländes bzw. einen zusätzlichen Gebäudekomplex bei gleichzeitigem Erhalt einer Grünanlage.


 
 

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