Auszug - Baden in Marzahn-Hellersdorf prüfen und ermöglichen! – Sicher, sauber, legal: Biesdorfer Baggersee gemeinsam mit der Bevölkerung entwickeln  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - Telefon- und Videokonferenz
TOP: Ö 5.7
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 12.01.2021 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:20 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Telefon- und Videokonferenz
Ort:
2238/VIII Baden in Marzahn-Hellersdorf prüfen und ermöglichen! – Sicher, sauber, legal: Biesdorfer Baggersee gemeinsam mit der Bevölkerung entwickeln
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDAusschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda
Verfasser:Wiemann, Werner 
Drucksache-Art:AntragMitteilung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Wortprotokoll

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 12.01.2021 o.g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit zehn Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und drei Enthaltungen, den Antrag zu beschließen.

Beschluss

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie der Biesdorfer Baggersee unter Beteiligung der Bevölkerung zu einem sauberen, sicheren und legalen Badesee bis Sommer 2021 entwickelt werden kann. Dem Bezirksamt wird dazu empfohlen, folgende Maßnahmen bis zum 31.12.2020 zu ergreifen:

 

  1. Anfertigung eines Gutachtens zur Bewertung der Wasserqualität des Biesdorfer Baggersees unter Berücksichtigung der Richtlinie 2006/7/EC der Europäischen Union zur Qualität von europäischen Badegewässern. Das Gutachten soll zudem eine Liste von Maßnahmen vorlegen, mit der erforderlichen Wasserqualität hergestellt werden kann und welche geschätzten Kosten diese Maßnahmen verursachen.
     
  2. Durchführung einer Einwohnerversammlung im Einzugsgebiet zur Entwicklung des Biesdorfer Baggersees. In diesem Rahmen sollen auch die Sorgen, Wünsche und Ideen der Anwohner und Anwohnerinnen ertert werden. 
     
  3. Entwicklung eines Konzepts zur Umgebung & Nutzung des Baggersees unter Beteiligung der Anwohner/-innen (u.a. Verkehr und Parken, Sauberkeit und Ordnung, Wasserschutz).

 

  1. Veröffentlichung der Erkenntnisse und Ergebnisse all dieser Maßnahmen bis 30.04.2021.

 
 

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