Auszug - Zustimmung zur Genehmigungsfähigkeit der Errichtung eines Nahversorgungszentrums innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 10-14 VE "Nahversorgungszentrum Poelchaustraße" gemäß § 33 Abs. 1 BauGB (BA-Vorlage Nr. 1130/II)
Die BVV hat beschlossen: Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan soll wie im Bebauungsplanentwurf vom 20.04.2004
dargestellt, mit den durch das Abwägungsergebnis vom 31.08.2004 beschlossenen
redaktionellen Änderungen, dargestellt im Deckblatt vom 14.10.2004, der
Begründung mit Stand Oktober 2004 und dem Vertrag über die städtebauliche
Entwicklung vom 12.08.2004 zur Festsetzung, wird bestätigt. Damit liegt
für das oben genannte Vorhaben der Zustand der Planreife gemäß § 33 Abs.1 BauGB
vor. Abstimmungsergebnis: dafür: .38 dagegen: 0. Enthaltung: 2. |
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