Auszug - Marzahn-Hellersdorf: Ein Ort für Kinder, Jugendliche und Familien – auch nach der Corona-Pandemie stärken   

 
 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf
TOP: Ö 2.4.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 28.05.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 20:19 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Freizeitforum Marzahn, Arndt-Bause-Saal
Ort: Marzahner Promenade 55, 12679 Berlin
2031/VIII Marzahn-Hellersdorf: Ein Ort für Kinder, Jugendliche und Familien – auch nach der Corona-Pandemie stärken
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:überfraktionellüberfraktionell
Verfasser:1. Hübner, Jennifer
2. Herrmann, Alexander
3. Tielebein, Björn
 
Drucksache-Art:AntragAntrag
   Beteiligt:Fraktion der SPD
   Fraktion der CDU
   Fraktion DIE LINKE
   Gruppe Bündnisgrüne
 
Wortprotokoll
Beschluss

 


Die BVV hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der Corona-Pandemie insbesondere die Familien im Bezirk Marzahn-Hellersdorf zu unterstützen. Dafür sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:

Kindheit und Familie

  1. KiTa-Trägern, deren räumliche Kapazitäten im Rahmen der Notbetreuung unter Corona-Bedingungen erschöpft sind, weitere Räumlichkeiten anzubieten bzw. bei deren Vermittlung behilflich zu sein, sofern hierdurch weitere Betreuungskapazitäten geschaffen werden können. Dies gilt für geeignete bezirkseigene Gebäude oder vermittelnd andere Kitaräumlichkeiten von Trägern, die aufgrund geringerer Personalressourcen über ungenutzte Räume in ihren Kitas verfügen. Hierfür wird dem Bezirksamt empfohlen, alle Kitaträger anzuschreiben und sich bei der Senatsverwaltung für eine entsprechende Regelung einzusetzen.
  2. Zur Unterstützung von Familien wird das Bezirksamt ersucht, die Ferienreisen in diesem Jahr nicht abzusagen. Im Rahmen des neuen Jugendförder- und Beteiligungsgesetzes hatte das Bezirksamt freien Trägern ermöglicht, Ferienfahrten für Kinder und Jugendliche des Bezirks zu finanzieren. Sofern kein Auslandsaufenthalt geplant war, sollte an der Finanzierung festgehalten werden. Die Träger sollen daher die Ferienreisen mit den Kindern und Jugendlichen (unter Wahrung der Corona-Schutzmaßnahmen) durchführen. Dafür sollen gegebenenfalls Zielorte gewählt werden, die eine Reise im Sommer als wahrscheinlich erscheinen lassen. Auch für bereits getätigte Buchungen und Stornogebühren sollte das Bezirksamt im Rahmen der vorhandenen Mittel aufkommen. Das Bezirksamt wird ersucht, mit den Trägern Kontakt aufzunehmen und Unterstützung anzubieten. Gemeinsam soll überlegt werden, wie die Umsetzung von Ferienfahrten umgesetzt werden kann und was seitens der Träger dafür benötigt wird.
  3. Das Bezirksamt wird ersucht, mit den Familieneinrichtungen und -angeboten nach § 16 SGB VIII (Familienförderung) Kontakt aufzunehmen, um diese in ihrer Arbeit unter Corona-Bedingungen zu unterstützen. Die schrittweise Öffnung ist durch zu verabredende Maßnahmen zwischen freien und öffentlichen Jugendhilfeträgern zu unterstützen. An allen bereits vertraglich festgelegten Zuwendungs- und Leistungsverträgen nach § 16 SGB VIII soll festgehalten werden.

 

Schwerpunkt: Schulische Bildung 

  1. Dem Bezirksamt wird empfohlen, in Absprache mit den Schulen und der Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Verabredungen und Vorbereitungen zu treffen, um unter Wahrung der notwendigen Hygienemaßnahmen die Einschulungen der Erstklässler/-innen des kommenden Schuljahres 2020/21 auch unter Corona-Bedingungen zu ermöglichen. Denkbar sind hierbei etwa Freiluftveranstaltungen mit begrenzter Teilnehmendenzahl sowie eine Ausweitung der Feiern auf mehrere Tage.
  2. Das Bezirksamt wird ersucht, die Reinigungsleistungen in den Schulen den höheren Hygienestandards anzupassen. Dabei sind insbesondere an den ISS und dem bezirklichen Kolleg, die Reinigungen täglich und nicht wie bisher nur jeden 2. Tag durchzuführen.
  3. Das Bezirksamt wird des Weiteren ersucht, die Möglichkeiten für den Schulsport zu verbessern, indem alle ungedeckten Sportplätze den Schulen bis Unterrichtsschluss für den Schulsport angeboten werden.
  4. Das Bezirksamt wird zuletzt ersucht, die Mittagessenversorgung an allen Grundschulen und Grundstufen der Gemeinschaftsschulen sicherzustellen. Dafür wird dem Bezirksamt empfohlen, mit den Caterern und Schulen ins Gespräch zu gehen sowie eine auskömmliche Finanzierung gegenüber dem Land Berlin einzufordern. 

 

Schwerpunkt: Außerschulische Bildung 

  1. Das Bezirksamt wird ersucht, die Jugendfreizeiteinrichtungen nach § 11 SGB VIII des Bezirks bei der schrittweisen Öffnung ihrer Einrichtungen zu unterstützen. Dabei ist insbesondere auf eine Partizipation der Einrichtungsnutzenden, also die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen, wertzulegen. Ebenso sind die Kolleg/-innen durch die bestehenden Instrumente wie AG 78 SGB VIII zu beteiligen und nicht nur zu informieren. Es soll eine Rückmeldung zu den Bedarfen der jungen Menschen an das Bezirksamt erfolgen, um sämtliche Maßnahmen des Jugendamtes noch kinder-, jugend- und familienfreundlicher auszugestalten.
  2. Das Bezirksamt wird ersucht, die Reinigung der sich im Bezirksamtseigentum befindenden Kinder- und Jugendeinrichtungen im Dialog mit den Trägern sicherzustellen und sich ggf. an der Finanzierung der durch die Corona-Pandemie zusätzlich entstehenden Reinigungskosten zur Einhaltung der Hygienestandards zu beteiligen. Dem Bezirksamt wird empfohlen, die Angebote und Einrichtungen nach § 11 SGB VIII mit Hygiene-Material auszustatten (Masken, Handschuhe etc.), um auf diese Weise die Vorgaben des Musterhygieneplans der Senatsverwaltung zu unterstützen.
  3. Das Bezirksamt soll die Straßensozialarbeiter/-innen (§ 13.1 SGB VIII) des Bezirks bei der Wiederaufnahme ihrer Arbeit unterstützen. Auch hier soll überlegt werden, welche Unterstützung die Kolleg/-innen bei ihrer Arbeit benötigen. Alle Ideen und Umsetzungsschritte sind dem Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung im Juni zur Kenntnis zu geben.
  4. An allen bereits vertraglich festgelegten Zuwendungs- und Leistungsverträgen nach § 11 und 13.1 SGB VIII soll festgehalten werden. 

 

Finanzierung 

  1. Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, alle in dem Leistungsbereich Kinder-, Jugend- und Familienförderung Produktbudgetierungen zu überarbeiten und die Produkte um "digitale Angebote" zu erweitern.

 

 


  Beschluss: 28.05.2020 Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Mit Terminverzug am 02.03.2022 realisiert Verantwortlich:
BzStR SchulSportJugFam  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 28.08.2020  
Vermerk:

Realisierung:

Gemäß Geschäftlicher Mitteilung vom 02.03.2022 wird die DS nicht weiter behandelt.

 
 

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