Auszug - Planungsziele für Bebauungspläne bei Innenhöfen anpassen  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 7.4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 03.12.2019 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:20 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 001
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
1743/VIII Planungsziele für Bebauungspläne bei Innenhöfen anpassen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEAusschuss für Stadtentwicklung
Verfasser:Herrmann, Alexander 
Drucksache-Art:AntragMitteilung
   Beteiligt:Fraktion der CDU
   Gruppe Bündnisgrüne
   Fraktion der SPD
 
Wortprotokoll

Die SPD-Fraktion tritt dem Antrag bei.

 

Frau Witt: Grundstück Mark-Twain-Str. 32,34 als Kitavorhaltefläche Vermarktung Erbbaupacht an einen Träger vorgesehen, zwei Grundstücke wurden zurückgestellt: Eisenacher Str. 35 und Stollberger Str. 98/100

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 03.12.2019 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit 14 Ja-Stimmen, den Antrag in folgender geänderter Fassung zu beschließen.

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, auf der Grundlage des BVV-Beschlusses zu DS 1413/VIII „Grüne Innenhöfe in Wohngebieten in Marzahn-Hellersdorf sichern“ die Planungsziele der eingeleiteten Bebauungsplanverfahren 10-94 „Eisenacher Straße 35“, Mark-Twain-Str.32,34“, lpiner Str. 9/11“, 10-99 „Stollberger Straße 98,100“ und 10-97 „Luzinstraße 11,13“ dahingehend anzupassen, dass eine Wohnbebauung ausgeschlossen wird und die Flächen als Gemeinbedarfsfläche festgesetzt werden. Hierzu wird ersucht, gegenüber dem Senat und der BIM Eigenbedarf an den genannten Flächen anzumelden und diese in Bezirkseigentum zurück zuführen. Innerhalb des Bezirksamtes soll eine erneute Prüfung der einzelnen Fachbereiche über die Nutzung der genannten Grundstücke als Vorhalteflächen der sozialen und ökologischen Infrastruktur durchgeführt werden. Erfolgt keine Festlegung als Vorhaltefläche, soll das jeweilige Grundstück als geschützte Grünfläche ausgewiesen werden.

 

 

Ursprungsdrucksache:

Das Bezirksamt wird ersucht, auf der Grundlage des BVV-Beschlusses zu DS 1413/VIII „Grüne Innenhöfe in den Wohngebieten in Marzahn-Hellersdorf sichern“ die Planungsziele der eingeleiteten Bebauungsplanverfahren 10-94 „Eisenacher Straße 35“, Bebauungsplanes 10-99 „Stollberger Straße 98, 100“ und 10-97 Luzinstraße 11, 13“ dahingehend anzupassen, dass eine Wohnbebauung ausgeschlossen wird und die Flächen als Gemeinbedarfsflächen festgesetzt werden.
Hierzu wird ersucht, gegenüber dem Senat und der BIM Eigenbedarf an den genannten Flächen anzumelden und diese in das Bezirkseigentum zurück zuführen. Innerhalb des Bezirksamtes soll eine erneute Prüfung der einzelnen Fachbereiche über die Nutzung der genannten Grundstücke als Vorhalteflächen der sozialen Infrastruktur durchgeführt werden. Erfolgt keine Festlegung als Vorhaltefläche, soll das jeweilige Grundstück als geschützte Grünfläche ausgewiesen werden.


 
 

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