Auszug - Rettung der Jugendfreizeiteinrichtung Nische in Hellersdorf Ost
Stellungnahme an den federführenden Hauptausschuss: Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 20.11.2019 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit 14 Ja-Stimmen, den Antrag zu beschließen.
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, die Jugendfreizeiteinrichtung Nische am jetzigen Standort zu retten.
Das Bezirksamt wird dazu aufgefordert, die Jugendfreizeiteinrichtung am Standort Louis-Lewin-Str. 40 c in 12627 Berlin baulich und energetisch unmittelbar und zügig instand zu setzen. Optional sind hier 1. Sanierung, 2. Sanierung und Erweiterung und 3. Abriss und Neubau (ggf. zzgl. Erweiterung). Die Baumaßnahme ist mit mindestens 1,5 Mio. Euro (Schätzwert ohne Qualifizierung des Außengeländes) unverzüglich in die I-Planung des Bezirksamtes aufzunehmen. Sollten hier keinerlei Mittel zur Verfügung stehen, sind andere Förderkulissen in Anspruch zu nehmen (SIWANA etc.). Um das Angebot nach § 11 SGB VIII im Sozialraum zu qualifizieren und zu erweitern, ist im Rahmen der Baumaßnahme zu prüfen, ob die Platzanzahl der pädagogischen Nutzfläche der Jugendeinrichtung erweitert und dann bewirtschaftet werden kann.
Team und Ausstattung der derzeitigen Einrichtung sind an einem temporären Ersatzstandort im Planungsraum 17 (Adele-Sandrock-Straße) oder der Bezirksregion Hellersdorf Ost unterzubringen. Dem Bezirksamt wird empfohlen, eine Ersatzimmobilie in unmittelbarer Nähe zu finden. Sollte es in der Umgebung keinen geeigneten Standort geben, wird dem Bezirksamt empfohlen, einen Ersatzstandort in einer anderen Region Hellersdorfs ausfindig zu machen. Zusätzliche Kosten für den Betreiber sollen nicht entstehen sondern durch das Bezirksamt getragen werden.
Im Interesse der in Hellersdorf Ost lebenden Kindern und Jugendlichen sollte die Baumaßnahme und Wiederinbetriebnahme der Nische eine hohe Priorität haben. Im Planungsraum 17 gibt es kein weiteres Angebot nach 11 § SGB VIII, dafür aber eine Verdichtung der Wohnungsimmobilien und eine Geflüchtetenunterkunft.
Nach Beendigung der Maßnahme ist zu prüfen, ob sowohl der temporäre Ersatzstandort als auch der Standort in der Louis-Lewin-Straße 40 c als Einrichtungen der (Offenen) Kinderund Jugendarbeit in Betrieb gehalten werden können. Bei Entstehung eines neuen und zusätzlichen Standortes ist ein reguläres Interessensbekundungsverfahrens auf den Weg zu bringen. |
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