Auszug - Berufung eines stellvertretenden beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss  

 
 
54. Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV
TOP: Ö 1.1.1
Gremium: Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV
Datum: Mi, 10.04.2019 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Ordentliche Sitzung
1431/VIII Berufung eines stellvertretenden beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteherin der BVVVorsteherin der BVV
Verfasser:Henkel, Kathrin 
Drucksache-Art:MitteilungMitteilung
 
Wortprotokoll

Entsprechend § 35 AG KJHG sind durch die Bezirksverordnetenversammlung beratende und stellvertretende beratende Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss zu berufen.

 

Gemäß § 35 Abs. 7, Nr. 6 AG KJHG

 

eine Person zur Vertretung des Bezirksschulbeirates

 

 

Mit Wirkung vom 03.04.2019 wird

 

Frau Melanie   H a s s e l l   als stellvertretendes beratendes Mitglied berufen.

 

 

Das bisherige stellvertretende beratende Mitglied Frau Celine Riehl scheidet mit Wirkung vom 02.04.2019 aus dem Jugendhilfeausschuss aus.

 

  Ausdruck vom: 07.08.2019

  Seite: 1/1


 
 

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