Auszug - Bericht über die Arbeit des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden im I. Halbjahr 2004  

 
 
Öffentliche Sitzung der Geschäftlichen Mitteilungen der Vorsteherin der BVV
TOP: Ö 1.2.13
Gremium: Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 25.08.2004 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Ordentliche Sitzung
1551/V Bericht über die Arbeit des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden im I. Halbjahr 2004
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Rechnungsprüfung, Eingaben und Beschwerden und OmbudsstelleAusschuss für Rechnungsprüfung, Eingaben und Beschwerden und Ombudsstelle
Verfasser:Uhlich, ChristianeUhlich, Christiane
Drucksache-Art:MitteilungMitteilung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Bericht des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden gem

Bericht des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden gem. § 17(4) GO BVV

Bericht über die Arbeit im 1. Halbjahr 2004

 

Entsprechend § 30 der Geschäftsordnung der BVV Marzahn-Hellersdorf ist halbjährlich über die Arbeit des Ausschusses den Bezirksverordneten zu berichten.

 

Im dem Berichtszeitraum wurden zwölf neue Eingaben eingereicht. Sie betreffen folgende Geschäftsbereiche:

Ø      GB Soziales/Wirtschaft             - zwei Eingaben

Ø      GB Wohnen/Bauen/Bürgerdienste      - drei Eingaben

Ø      GB Ökolog. Stadtentwicklung              - fünf Eingaben

Ø      zwei Eingaben betrafen nicht das Amtshandeln des Bezirkes

Ø      aus den Bereichen Bürgermeister, Bildung/Kultur/Sport und Jugend/Familie/Gesundheit gab es keine Eingaben

 

Alle eingereichten Eingaben wurden in dem Berichtszeitraum abschließend bearbeitet. Eine Eingabe wurde auch zur Beratung in den Ausschuss Bildung weitergegeben und danach abschließend beraten. Eine weitere Eingabe wird auch im Ausschuss Bauen, Wohnen und Verkehr und eine Eingabe im Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung und Siedlungsgebiete beraten.

Bei den zwei Eingaben, die nicht das Amtshandeln betrafen, wurden die entsprechenden Institutionen von der Eingabe informiert und um entsprechende Abhilfe gebeten.

Bei einer Eingabe hat der Ausschuss keine abschließende Entscheidung treffen können, da die Beschwerdeführerin eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht hat.

Zwei Eingaben wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt. Bei einer Eingabe aus dem 2. Halbjahr 2003 hatte der Beschwerdeführer keinen korrekten Abschlussbericht vom Ausschuss erhalten, deshalb musste diese Eingabe nochmals im 1. Halbjahr 2004 beraten werden. Danach erfolgte eine Richtigstellung durch den Ausschuss an den Beschwerdeführer.

 

In dem Berichtszeitraum wurde die Arbeit mit dem Beschwerdemanagement des Bezirksamtes weitergeführt. Die Zusammenstellungen der einzelnen Amtsbereiche wurden in die entsprechenden Fachausschüsse weitergeleitet, damit sie dort auch ausgewertet werden können.

 

Dieser Bericht wurde mit den Ausschussmitgliedern beraten.

 


 


 
 

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