Auszug - Bericht über Sicherheitskonzepte für Bahnhöfe  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnungsangelegenheiten
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnungsangelegenheiten Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 04.10.2018 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:40 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 2017
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr Pruss von der S-Bahn-Berlin erläutert die Lage aus Sicht der S-Bahn.

 

Der Bezirk stellt keinen besonderen Schwerpunkt bei Gefährdungen der Sicherheit dar. Das Sicherheitskonzept für den Bereich sieht u.a. eine „Umlaufbegleitung“ vor.

 

Herr Grasnick als Vertreter der Streetworker Hellersdorf, unterstützt von Kollegen, schildert die Sicht der Streetworker. Die Zielgruppe der Jugendlichen genießt Vertrauensschutz, wo es um Straftaten geht, müssen Streetworker Abstand halten, diese sind ausschließlich Angelegenheit der Polizei.

 

Es gab Gelegenheit zu Nachfragen.

 

Wie viele Einsatzstunden gibt es von Sicherheitspersonal pro Bahnhof? Antwort: Insgesamt werden fünf Doppelstreifen eingesetzt, die sich auf 14 S-Bahnhöfe im Bezirk verteilen.

Welche Befugnisse haben Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes oder des Ordnungsamtes, wenn sie direkt bei der Begehung von Straftaten zugegen sind? Antwort: Ausübung des Hausrechts, Personen dürfen auch festgehalten werden.

Wenn Straftäter aber den Bahnhof verlassen? Antwort: Verfolgung von Straftätern ist ein Jedermann-Recht, es muss allerdings Aussicht auf Erfolg bestehen.

Gibt es überhaupt ein Szenario, wo die S-Bahn Hilfe von Ordnungsamt oder Sozialarbeitern benötigen würde? Antwort: Gelegentlich gibt es Bildung von Jugendlichen-Gruppen, bei denen niedrigschwellige Ansprache hilfreich sein kann.

Haben Sie Erfahrungen mit der rechtsextremen Bürgerwehr, die sich gegründet hat? Antwort: Wir haben das Video wahrgenommen, aber bislang noch keine Vorfälle in Bahnhöfen oder Zügen. Wir würden in solchen Fällen (von Auftreten der Bürgerwehr) von unserem Hausrecht Gebrauch machen und Platzverweise aussprechen.

Wie weit ist der Ausbau der Videoüberwachung auf den Bahnhöfen? Antwort: Es gibt Kameras und Aufzeichnungen von den Bahnsteigen, es ist aber noch keine flächendeckende Abdeckung der Zugangsbauwerke (Aufzüge, Treppen, Vorräume) erreicht, es ist auch kein solches lückenloses Konzept wie bei der BVG vorgesehen. Der Ausbau der Videotechnik geht aber voran.

Ist denn vorgesehen, die langen S-Bahn-Tunnel mit Videoüberwachung auszurüsten? Antwort: Die teilweise langen Fußngertunnel liegen zum Teil gar nicht im Zuständigkeitsbereich der S-Bahn, es müsste auf die zuständigen Stellen zugegangen werden.

Wie läuft die Kommunikation zwischen den Streifen des Sicherheitsdienstes und der Polizei? Antwort: Über Mobiltelefon.

 

Wenn das Hausrecht nur bis zur Türschwelle ausgeübt werden darf, wissen denn alle Beteiligten, wo genau jeweils die Türschwellen sind? Antwort: Im Großen und Ganzen ja, allerdings hat die Bundespolizei schon schlechte Erfahrungen gemacht, wenn sie außerhalb der Bahnhöfe agiert hat.

 


 
 

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