Auszug - Verordnung über die Veränderungssperre 10-87/29 für das Grundstück Cecilienstraße 113 / Hiltrudstraße 2-10A im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 10-87 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Biesdorf (BA-Vorlage Nr. 0122/V)  

 
 
Öffentliche Sondersitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 4.5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 04.07.2017 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00 Anlass: Außerordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 001
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
0382/VIII Verordnung über die Veränderungssperre 10-87/29 für das Grundstück Cecilienstraße 113 / Hiltrudstraße 2-10A im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 10-87 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Biesdorf (BA-Vorlage Nr. 0122/V)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBmin/BzStRin StadtGesPersFinAusschuss für Stadtentwicklung
Verfasser:Herrmann, Alexander 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Bezirksbürgermeisterin Frau Pohle informiert über die Notwendigkeit der Veränderungssperre.

 

Gibt es noch Ersatzfläche für Kleingärten?
Ja, z.B. in der Nähe des Hellersdorfer Gutes, Fläche an der Dahlwitzer Stre

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sondersitzung am 04.07.2017 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit 14 Ja-Stimmen und einer Enthaltung, die Vorlage zu beschließen.


Die BVV möge beschließen:

 

r das Grundstück Cecilienstraße 113 / Hiltrudstraße 2-10A wird die Veränderungssperre 10-87/29 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Biesdorf nach § 14 BauGB erlassen.


 
 

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Postanschrift:
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