Auszug - Wohnberechtigungsscheine bei erlaubtem Aufenthalt
Der Ausschuss für Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 28.04.2017 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit zehn Ja-Stimmen, den Antrag in folgender geänderten Fassung zu beschließen. Die Fraktion der AfD hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, Flüchtlingen, denen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge der „subsidiäre Schutz“ zuerkannt wurde und die eine „Bescheinigung über den erlaubten Aufenthalt“ des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Ausländerbehörde Berlin - über den erlaubten Aufenthalt im Bundesgebiet im Sinne des § 25 Abs.1, S. 3 AufenthG besitzen, bei Antragstellung einen „Wohnberechtigungsschein“ auszustellen. Dem Bezirksamt wird empfohlen sich beim Senat von Berlin für eine einheitliche Regelung im Land Berlin einzusetzen.
Ursprungsdrucksache Das Bezirksamt wird ersucht, Flüchtlingen, denen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge der „subsidiäre Schutz“ zuerkannt wurde und die eine „Bescheinigung über den erlaubten Aufenthalt“ des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Ausländerbehörde Berlin - über den erlaubten Aufenthalt im Bundesgebiet im Sinne des § 25 Abs.1, S. 3 AufenthG besitzen, bei Antragstellung einen „Wohnberechtigungsschein“ auszustellen.
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