Auszug - Wohnberechtigungsscheine bei erlaubtem Aufenthalt  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Stadtteilarbeit
TOP: Ö 5.2
Gremium: Ausschuss für Soziales und Stadtteilarbeit Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 12.04.2017 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum B 501
Ort: Riesaer Straße 94, 12627 Berlin
0211/VIII Wohnberechtigungsscheine bei erlaubtem Aufenthalt
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBzStR BürgWohn
Verfasser:Braun, Thomas 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Dahler stellt den Antrag vor und macht Ausführungen zu den Hintergründen, warum Flüchtlinge, die einen subsidiären Schutz zuerkannt bekommen haben, einen Wohnberechtigungsschein beantragen können.

Herr Pachal stellt seine Gegenargumente dar. Er möchte keine Sonderbehandlung für einzelne Bevölkerungsgruppen.

Herr Dahler stellt klar, dass es lediglich um die genaue Auslegung und in Folge dessen die Umsetzung der gesetzlichen Gegebenheiten im Bezirk Marzahn-Hellersdorf geht.

Herr Dr. Pfeifer schlägt vor, dem Antrag in geänderter Form zuzustimmen. Es muss eine Handlungsaufforderung an das Bezirksamt hinzugefügt werden. Herr Dahler schlägt hierauf hin eine Formulierung vor.

 

 

Der Ausschuss für Soziales und Stadtteilarbeit hat in seiner Sitzung am 12.04.2017 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit zehn Ja-Stimmen und vier Nein-Stimmen, den Antrag in folgender geänderten Fassung zu beschließen.


Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, Flüchtlingen, denen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge der „subsidre Schutz“ zuerkannt wurde und die eine Bescheinigung über den erlaubten Aufenthalt“ des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Ausländerbehörde Berlin - über den erlaubten Aufenthalt im Bundesgebiet im Sinne des § 25 Abs.1, S. 3 AufenthG besitzen, bei Antragstellung einen „Wohnberechtigungsschein“ auszustellen.

Dem Bezirksamt wird empfohlen sich beim Senat von Berlin für eine einheitliche Regelung im Land Berlin einzusetzen.

 

 

Ursprungsdrucksache

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, Flüchtlingen, denen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge der „subsidre Schutz“ zuerkannt wurde und die eine Bescheinigung über den erlaubten Aufenthalt“ des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Ausländerbehörde Berlin - über den erlaubten Aufenthalt im Bundesgebiet im Sinne des § 25 Abs.1, S. 3 AufenthG besitzen, bei Antragstellung einen „Wohnberechtigungsschein“ auszustellen.


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Büro der Bezirksverordnetenversammlung

Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L

Postanschrift:
12591 Berlin