Auszug - Wohnberechtigungsscheine bei erlaubtem Aufenthalt
Herr Dahler stellt den Antrag vor und macht Ausführungen zu den Hintergründen, warum Flüchtlinge, die einen subsidiären Schutz zuerkannt bekommen haben, einen Wohnberechtigungsschein beantragen können. Herr Pachal stellt seine Gegenargumente dar. Er möchte keine Sonderbehandlung für einzelne Bevölkerungsgruppen. Herr Dahler stellt klar, dass es lediglich um die genaue Auslegung und in Folge dessen die Umsetzung der gesetzlichen Gegebenheiten im Bezirk Marzahn-Hellersdorf geht. Herr Dr. Pfeifer schlägt vor, dem Antrag in geänderter Form zuzustimmen. Es muss eine Handlungsaufforderung an das Bezirksamt hinzugefügt werden. Herr Dahler schlägt hierauf hin eine Formulierung vor.
Der Ausschuss für Soziales und Stadtteilarbeit hat in seiner Sitzung am 12.04.2017 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit zehn Ja-Stimmen und vier Nein-Stimmen, den Antrag in folgender geänderten Fassung zu beschließen. Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, Flüchtlingen, denen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge der „subsidiäre Schutz“ zuerkannt wurde und die eine „Bescheinigung über den erlaubten Aufenthalt“ des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Ausländerbehörde Berlin - über den erlaubten Aufenthalt im Bundesgebiet im Sinne des § 25 Abs.1, S. 3 AufenthG besitzen, bei Antragstellung einen „Wohnberechtigungsschein“ auszustellen. Dem Bezirksamt wird empfohlen sich beim Senat von Berlin für eine einheitliche Regelung im Land Berlin einzusetzen.
Ursprungsdrucksache Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, Flüchtlingen, denen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge der „subsidiäre Schutz“ zuerkannt wurde und die eine „Bescheinigung über den erlaubten Aufenthalt“ des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Ausländerbehörde Berlin - über den erlaubten Aufenthalt im Bundesgebiet im Sinne des § 25 Abs.1, S. 3 AufenthG besitzen, bei Antragstellung einen „Wohnberechtigungsschein“ auszustellen. |
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