Auszug - Sonstiges
Für die neue Bauordnung liegt noch keine Lesefassung vor, wenn sie vorliegt, wird sie ins Internet gestellt (Herr Weißbach)
Frage, müssen die B-Pläne immer ausgedruckt vorliegen, auch bei den Bürgerdeputierten nachfragen, wie sie sie haben wollen.
Hinweis des Büros der BVV: Alle Unterlagen werden grundsätzlich in elektronischer Form verschickt bzw. sind auf der Internetseite der BVV abrufbar. Gemäß GO § 19 (4) können Unterlagen auf Wunsch in Papierform verteilt werden. Bitte teilen Sie dem Büro mit, ob Papierunterlagen benötigt werden? |
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Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Büro der Bezirksverordnetenversammlung
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Anne Nentwich, BVV L
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