Auszug - Erhalt der Hönower Weiherkette als Naherholungsgebiet  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Lokale Agenda 21
TOP: Ö 5.1
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Natur und Lokale Agenda 21 Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 20.09.2016 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 001
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
2140/VII Erhalt der Hönower Weiherkette als Naherholungsgebiet
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPD 
Verfasser:Kern, Bernadette 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Herr Schütze: am Pflege- und Entwicklungsplan wird noch gearbeitet, eine Machbarkeitsstudie (Einbeziehung von Regenwasser) soll in Auftrag gegeben werden, Finanzierung ist aber noch nicht geklärt, außerdem sollen weiter Workshops für Bürgerbeteiligung stattfinden, der Plan zur Beweidung der Flächen konnte nicht umgesetzt werden, deshalb wird einmal im Jahr gemäht werden,

Erhalt der Gewässer wurde noch nicht aufgegeben, Berliner Klima entwickelt sich in Richtung Südfrankreich

Abstimmung: 9 Ja-Stimmen (1 Bezirksverordneter, Herr Schröder hat die Sitzung verlassen)

 

Der Ausschuss für Umwelt, Natur und Lokale Agenda 21 hat in seiner Sitzung am 20.09.2016 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit 9 Ja-Stimmen, den Antrag in folgender geänderten Fassung zu beschließen.

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, entsprechend der „Verordnung zum Schutz der Landschaft der Hönower Weiherkette im Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin“ vom 11.Oktober 2005 für das Naherholungsgebiet einen finanziell untersetzten Gestaltungs- und Entwicklungsplan zu erarbeiten. Bis Dezember 2016 soll eine Zwischeninformation an die BVV gegeben werden.

 

Ursprungsdrucksache:

Das Bezirksamt wird ersucht, bis Mai 2016, entsprechend der „Verordnung zum Schutz der Landschaft der Hönower Weiherkette im Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin“ vom 11. Oktober 2005, für das Naherholungsgebiet einen finanziell untersetzten Gestaltungs- und Entwicklungsplan zu erarbeiten.

 


 
 

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