Auszug - Sommerrodungsverbot konsequent durchsetzen!  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Lokale Agenda 21
TOP: Ö 5.3
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Natur und Lokale Agenda 21 Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 20.01.2015 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 001
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
1635/VII Sommerrodungsverbot konsequent durchsetzen!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBzStR WirtStadt
Verfasser:Gräff, Christian 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
 
Wortprotokoll

Herr Schütze: keine Vorkommnisse bekannt, im öffentlichen Straßenland sind Ausnahmen möglich, auf privaten Flächen gab es Anfangsschwierigkeiten, weil die Bauträger nicht rechtzeitig Anträge gestellt haben

Herr Beiersdorff: unterschiedliche Auffassungen im Bezirk, wie man mit Vorkommnissen umgehen soll, Verstöße nicht durchgehen lassen, Ausnahmen sehr begrenzt, Verbot ist deshalb umzusetzen ist

Herr Willke: ist es ein zahlenmäßig nennenswertes Phänomen oder nicht, ist im Antrag nicht ausreichend begründet

Herr Schütze: nicht so viele Verstöße, wie befürchtet

Herr Dr. Franke: in Kleingärten ist es bei Pächterwechseln ein Problem, müsste geregelt werden

Herr Schütze: Sinn des Verbots, Schutz von Tieren, muss auch bei Pachtwechsel eingehalten werden, Befreiung wird nur mit Beteiligung der Umweltverbände entschieden

Herr Leittretter: auf keinen Fall viele Ausnahmen zulassen, der vorliegende Antrag unterstreicht diese Grundhaltung

 

Der Ausschuss für Umwelt, Natur und Lokale Agenda 21 hat in seiner Sitzung am 20.01.2015 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit zehn Ja-Stimmen und drei Enthaltungen, den Antrag zu beschließen.

Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die rechtlichen Möglichkeiten der Durchsetzung des Sommerrodungsverbotes auszuschöpfen.

Auch bei eigenen Baumaßnahmen soll der Bezirk Eingriffe in Gehölzbestände und andere Naturräume während der Vegetations- bzw. Brutperiode vermeiden.

 


 
 

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