Auszug - Sommerrodungsverbot konsequent durchsetzen!
Herr Schütze: keine Vorkommnisse bekannt, im öffentlichen Straßenland sind Ausnahmen möglich, auf privaten Flächen gab es Anfangsschwierigkeiten, weil die Bauträger nicht rechtzeitig Anträge gestellt haben Herr Beiersdorff: unterschiedliche Auffassungen im Bezirk, wie man mit Vorkommnissen umgehen soll, Verstöße nicht durchgehen lassen, Ausnahmen sehr begrenzt, Verbot ist deshalb umzusetzen ist Herr Willke: ist es ein zahlenmäßig nennenswertes Phänomen oder nicht, ist im Antrag nicht ausreichend begründet Herr Schütze: nicht so viele Verstöße, wie befürchtet Herr Dr. Franke: in Kleingärten ist es bei Pächterwechseln ein Problem, müsste geregelt werden Herr Schütze: Sinn des Verbots, Schutz von Tieren, muss auch bei Pachtwechsel eingehalten werden, Befreiung wird nur mit Beteiligung der Umweltverbände entschieden Herr Leittretter: auf keinen Fall viele Ausnahmen zulassen, der vorliegende Antrag unterstreicht diese Grundhaltung
Der Ausschuss für Umwelt, Natur und Lokale Agenda 21 hat in seiner Sitzung am 20.01.2015 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit zehn Ja-Stimmen und drei Enthaltungen, den Antrag zu beschließen. Die BVV möge beschließen: Auch bei eigenen Baumaßnahmen soll der Bezirk Eingriffe in Gehölzbestände und andere Naturräume während der Vegetations- bzw. Brutperiode vermeiden.
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