Auszug - Befreiung von der Betriebskostenübernahme für die Nutzung von Sportanlagen durch bezirkliche Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen sowie Mobile Jugendarbeit in Marzahn-Hellersdorf  

 
 
Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4.2
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 13.02.2014 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 2017
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
1111/VII Befreiung von der Betriebskostenübernahme für die Nutzung von Sportanlagen durch bezirkliche Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen sowie Mobile Jugendarbeit in Marzahn-Hellersdorf
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDJugendhilfeausschuss
Verfasser:Tielebein, Björn 
Drucksache-Art:AntragMitteilung
 
Wortprotokoll
Beschluss

-          Bezirksamt hat weiterhin Bedenken

-          Antragsteller hat Antrag nicht wie letzte Sitzung besprochen präzisiert

 

Änderungsantrag:

Das Bezirksamt wird ersucht, von Nummer 34 der Berliner SportanlagenNutzungsvorschirft (SPAN) Gebrauch zu machen und bezirkliche Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen in freier Trägerschaft sowie die bezirkliche Mobile Jugendarbeit von der Entgeltpflicht (Betriebskosten) zur Nutzung von Sportanlagen zu befreien.

 

 

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 13.02.2014 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit 13 Ja-Stimmen und einer Enthaltung, den Antrag in folgender geänderter Fassung zu beschließen.

 

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, von der Berliner Sportanlagen-Nutzungsvorschrift (SPAN) Gebrauch zu machen und bezirkliche Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen in freier Trägerschaft sowie die bezirkliche Mobile Jugendarbeit von der Entgeltpflicht zur Nutzung von Sportanlagen zu befreien.

 

 

Ursprungsdrucksache:

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, von Nummer 34 der Berliner Sportanlagenutzungsverordnung (SPAN) Gebrauch zu machen und bezirkliche Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen in freier Trägerschaft sowie die bezirkliche Mobile Jugendarbeit von der Entgeltpflicht (Betriebskosten) zur Nutzung von Sportanlagen zu befreien.


 


 
 

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