Auszug - Legale Grillplätze in Marzahn-Hellersdorf schaffen  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Lokale Agenda 21
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Natur und Lokale Agenda 21 Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 17.09.2013 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 20:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 001
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
0965/VII Legale Grillplätze in Marzahn-Hellersdorf schaffen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der PiratenparteiBzStR WirtStadt
Verfasser:Gräff, Christian 
Drucksache-Art:AntragBericht des BA auf Empfehlung der BVV
   Beteiligt:Fraktion der SPD
 
Wortprotokoll
Beschluss

.
  • Es wird von den Einreicher/innen eine geänderte Fassung vorgelegt.
  • Es erfolgt eine Debatte.

 

 

Stellungnahme an den federführenden Hauptausschuss:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Natur und Lokale Agenda 21 hat in seiner Sitzung am 17.09.2013 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit zwölf Ja-Stimmen und drei Enthaltungen, den Antrag in folgender geänderter Fassung zu beschließen.

 

Das Bezirksamt möge legale Grillplätze in Marzahn-Hellersdorf schaffen.

 

Dazu wird das Bezirksamt einerseits ersucht folgende, auch in der Antwort zu der Kleinen Anfrage "195/VII - Grillplätze in Marzahn-Hellersdorf" [1] als bereits in Benutzung befindlich genannten, Standorte auf ihre Eignung hin zu untersuchen:

 

    Bürgerpark Marzahn

    Ahrensfelder Berg

    Kienberg

    Wiesenpark

    Jelena-Santic-Friedenspark

 

An mindestens einem dieser Standorte soll nach erfolgreicher Prüfung ein legaler Grillplatz geschaffen und unterhalten werden. Sollte die Prüfung für keinen der genannten Standorte positiv ausfallen, wird das Bezirksamt ersucht, selbstständig andere, geeignete Standorte in den Ortsteilen Hellersdorf und Marzahn auszuwählen, um dort legale Grillplätze zu schaffen und zu unterhalten.

 

Andererseits wird dem Bezirksamt empfohlen, gemeinsam mit den bezirklichen Wohnungsunternehmen Standorte für die Einrichtung von Grillhütten oder ähnlichen Grillmöglichkeiten ausfindig zu machen, diese einzurichten und anschließend den Anwohnerinnen und Anwohnern zur Verfügung zu stellen.

 

Dem Bezirksamt wird bei der Planung, Installation und Unterhaltung legaler öffentlicher Grillplätze überdies empfohlen, auch auf die Erfahrungen anderer Berliner Bezirke bzw. auf die Erfahrungen der bezirklichen Wohnungsunternehmen zurückzugreifen und ggf. zu berücksichtigen.

 

Weiter wird das Bezirksamt ersucht, zur Überprüfung des Erfolgs beider Maßnahmen die Nutzung im ersten Jahr nach der Einrichtung des Grillplatzes / der Grillplätze zu evaluieren bzw. im Falle der von den Wohnungsunternehmen betriebenen Grillplätzen eine Evaluierung anzuregen. Hierbei sollen auch Veränderungen im Nutzungsverhalten bei den anderen in der Antwort zu der Kleinen Anfrage genannten Standorten untersucht werden. Auf die Evaluierungen soll vor Ort, z.B. in Form eines Schildes, hingewiesen werden. Der BVV ist das Ergebnis der Evaluierungen zur Kenntnis zu geben. Die Wohnungsunternehmen sollen dazu gebeten werden, ihre Ergebnisse der BVV zur Verfügung zu stellen.

 

 

Begründung:

Grillen ist für viele Menschen ein wichtiges kulturelles und soziales Event, welches die Gemeinschaft stärkt und weltweit einen hohen Stellenwert genießt. Viele Bezirke in Berlin bieten bereits die Möglichkeit, in öffentlichen Grünanlagen zu grillen. Als einer von vier Bezirken bietet Marzahn-Hellersdorf diese Möglichkeit nicht - zum Bedauern der Menschen und zum Leidwesen der Natur im Bezirk.

Bereits jetzt gibt es, entsprechend der Antwort zu der Kleinen Anfrage "195/VII - Grillplätze in Marzahn-Hellersdorf" etwa 16 Standorte an denen in öffentlichen Grünanlagen trotz bestehender Verbote gegrillt wird. Dies zeigt sehr deutlich, dass der Bedarf an Grillplätzen auch in Marzahn-Hellersdorf sehr groß ist und sich diese Menschen auch nicht von Verboten abhalten lassen. Mit einem oder mehreren legalen Grillplätzen im Bezirk könnte der vorhandene Bedarf kanalisiert werden. Es besteht dabei die Chance, vor allem Standorte in Naturschutzgebieten zu entlasten und Schäden für die Umwelt zu minimieren oder ganz zu verhindern. Weiter ist denkbar, dass die Anzahl der Nachbarschaftsstreits welche durch Grillen auf dem Balkon in Geschossbauten verursacht werden reduziert werden kann. Die Grillplätze könnten somit einen positiven Einfluss auf das Nachbarschaftsklima haben, aber auch auf das Wohnumfeld insgesamt haben.

 

Gemäß der Antwort zur Kleinen Anfrage, werden die dort genannten Standorte bereits jetzt mindestens einmal wöchentlich angefahren und gereinigt. Durch die Schaffung legaler Grillplätze ist nicht damit zu rechnen, dass der hier aufgeführte Aufwand steigt. Lediglich eine Verlagerung der Schwerpunkte hin zu den legalen Grillplätzen ist denkbar. Zusätzliche finanzielle Mittel oder Personal sind also nicht nötig.

 

[1] http://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/bvv-online/ka020.asp?KALFDNR=1013

 

 


Die BVV hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt möge legale Grillplätze in Marzahn-Hellersdorf schaffen.

 

Dazu wird das Bezirksamt einerseits ersucht folgende, auch in der Antwort zu der Kleinen Anfrage "195/VII - Grillplätze in Marzahn-Hellersdorf" [1] als bereits in Benutzung befindlich genannten, Standorte auf ihre Eignung hin zu untersuchen:

 

    Bürgerpark Marzahn

    Ahrensfelder Berg

    Kienberg

    Wiesenpark

    Jelena-Santic-Friedenspark

 

An mindestens einem dieser Standorte soll nach erfolgreicher Prüfung ein legaler Grillplatz geschaffen und unterhalten werden. Sollte die Prüfung für keinen der genannten Standorte positiv ausfallen, wird das Bezirksamt ersucht, selbstständig andere, geeignete Standorte in den Ortsteilen Hellersdorf und Marzahn auszuwählen, um dort legale Grillplätze zu schaffen und zu unterhalten.

 

Andererseits wird dem Bezirksamt empfohlen, gemeinsam mit den bezirklichen Wohnungsunternehmen Standorte für die Einrichtung von Grillhütten oder ähnlichen Grillmöglichkeiten ausfindig zu machen, diese einzurichten und anschließend den Anwohnerinnen und Anwohnern zur Verfügung zu stellen.

 

Dem Bezirksamt wird bei der Planung, Installation und Unterhaltung legaler öffentlicher Grillplätze überdies empfohlen, auch auf die Erfahrungen anderer Berliner Bezirke bzw. auf die Erfahrungen der bezirklichen Wohnungsunternehmen zurückzugreifen und ggf. zu berücksichtigen.

 

Weiter wird das Bezirksamt ersucht, zur Überprüfung des Erfolgs beider Maßnahmen die Nutzung im ersten Jahr nach der Einrichtung des Grillplatzes / der Grillplätze zu evaluieren bzw. im Falle der von den Wohnungsunternehmen betriebenen Grillplätzen eine Evaluierung anzuregen. Hierbei sollen auch Veränderungen im Nutzungsverhalten bei den anderen in der Antwort zu der Kleinen Anfrage genannten Standorten untersucht werden. Auf die Evaluierungen soll vor Ort, z.B. in Form eines Schildes, hingewiesen werden. Der BVV ist das Ergebnis der Evaluierungen zur Kenntnis zu geben. Die Wohnungsunternehmen sollen dazu gebeten werden, ihre Ergebnisse der BVV zur Verfügung zu stellen.

 

 

Begründung:

Grillen ist für viele Menschen ein wichtiges kulturelles und soziales Event, welches die Gemeinschaft stärkt und weltweit einen hohen Stellenwert genießt. Viele Bezirke in Berlin bieten bereits die Möglichkeit, in öffentlichen Grünanlagen zu grillen. Als einer von vier Bezirken bietet Marzahn-Hellersdorf diese Möglichkeit nicht - zum Bedauern der Menschen und zum Leidwesen der Natur im Bezirk.

Bereits jetzt gibt es, entsprechend der Antwort zu der Kleinen Anfrage "195/VII - Grillplätze in Marzahn-Hellersdorf" etwa 16 Standorte an denen in öffentlichen Grünanlagen trotz bestehender Verbote gegrillt wird. Dies zeigt sehr deutlich, dass der Bedarf an Grillplätzen auch in Marzahn-Hellersdorf sehr groß ist und sich diese Menschen auch nicht von Verboten abhalten lassen. Mit einem oder mehreren legalen Grillplätzen im Bezirk könnte der vorhandene Bedarf kanalisiert werden. Es besteht dabei die Chance, vor allem Standorte in Naturschutzgebieten zu entlasten und Schäden für die Umwelt zu minimieren oder ganz zu verhindern. Weiter ist denkbar, dass die Anzahl der Nachbarschaftsstreits welche durch Grillen auf dem Balkon in Geschossbauten verursacht werden reduziert werden kann. Die Grillplätze könnten somit einen positiven Einfluss auf das Nachbarschaftsklima haben, aber auch auf das Wohnumfeld insgesamt haben.

 

Gemäß der Antwort zur Kleinen Anfrage, werden die dort genannten Standorte bereits jetzt mindestens einmal wöchentlich angefahren und gereinigt. Durch die Schaffung legaler Grillplätze ist nicht damit zu rechnen, dass der hier aufgeführte Aufwand steigt. Lediglich eine Verlagerung der Schwerpunkte hin zu den legalen Grillplätzen ist denkbar. Zusätzliche finanzielle Mittel oder Personal sind also nicht nötig.

 

[1] http://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/bvv-online/ka020.asp?KALFDNR=1013

 

 


 
 

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