Auszug - Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen voranbringen  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration
TOP: Ö 7.4
Gremium: Ausschuss für Integration Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 20.08.2013 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 2017
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
0939/VII Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen voranbringen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBzBm/BzStR SchulSportFinPers
Verfasser:Komoß, Stefan 
Drucksache-Art:AntragBericht des BA auf Empfehlung der BVV
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Ausschuss für Integration hat in seiner Sitzung am 20

Der Ausschuss für Integration hat in seiner Sitzung am 20.08.2013 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit 13 Ja-Stimmen, den Antrag in geänderter Fassung zu beschließen.

 


Die BVV möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat und den zuständigen Stellen für eine unverzügliche Verabschiedung von Landesregeln zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen einzusetzen.

Darüber hinaus soll sich der Senat an der Meinungsbildung aktiv im Sinne einer angemessenen Berücksichtigung von landesrechtlich zu regelnden Berufen beteiligen; sich insbesondere bzgl. der beruflichen Anerkennung von Abschlüssen bei "Mangelberufen" im Öffentlichen Dienst einsetzen und hierzu auch die Einstellungsvoraussetzungen schaffen.

 

Ursprungsantrag

Die BVV möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat und den zuständigen Stellen für eine unverzügliche Verabschiedung des Landesgesetzes zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen einzusetzen. Darüber hinaus soll sich der Senat an der Meinungsbildung aktiv im Sinne einer angemessenen Berücksichtigung von landesrechtlich zu regelnden Berufen beteiligen; sich insbesondere bzgl. der beruflichen Anerkennung von Abschlüssen bei "Mangelberufen" im Öffentlichen Dienst einsetzen und hierzu auch die Einstellungsvoraussetzungen schaffen.

 


 
 

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