Auszug - Rundfunkgebühren vom Senat bezahlen  

 
 
Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4.7
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 11.04.2013 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 2017
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
0817/VII Rundfunkgebühren vom Senat bezahlen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDStellvertretende Bezirksbürgermeisterin
Verfasser:Pohle, Dagmar 
Drucksache-Art:AntragBericht des BA auf Empfehlung der BVV
   Beteiligt:Fraktion DIE LINKE
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 11

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 11.04.2013 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit 15 Ja-Stimmen, den Antrag in geänderter Fassung zu beschließen.

 

Begründung:

Durch den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist ein grundlegender Wechsel in der Finanzierung eingetreten: Statt Rundfunkgebühren für Hörfunk- und Fernsehgeräte werden jetzt Rundfunkbeiträge erhoben. Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag wurde aufgehoben und stattdessen der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geschaffen. Dies hat zur Folge, dass mit Beginn des Jahres 2013 die bisherigen Gebühren zukünftig Beiträge genannt werden. Für die Bezirke des Landes Berlin ergeben sich mitunter erhebliche Mehrkosten, die zum Teil rund dreimal so hoch wie die bisherigen Gebühren sind.  Jedoch saßen die Bezirke nicht mit am Verhandlungstisch und sehen sich nun mit deutlich höheren Beiträgen konfrontiert, die von den Ländern ausgehandelt wurden.

 

Grundsätzlich müssen diese Beiträge aus den nach Art. 85 Abs. 2 VvB i. V. m. § 26a LHO den Bezirken zugewiesenen Globalsummen getragen werden. In Ziffer 8.3 der AV LHO ist eine Basiskorrektur insbesondere im Falle von Rechtsänderungen, wie oben dargestellt, vorgesehen.

 

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

  1. Dem Bezirksamt wird empfohlen, für den Fall, dass bei den Rundfunkgebühren nichts mehr zu ändern ist, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die durch den neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag erhöhten Beiträge für die Bezirke im Wege der Basiskorrektur letztendlich vom Senat getragen werden.
     
  2. Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass das Land Berlin die aus der Erhebung des neuen Rundfunkbeitrags resultierenden finanziellen Mehrbelastungen der Bezirke trägt.

 


 
 

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