Auszug - Berufung eines beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss  

 
 
34. Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV
TOP: Ö 1.2.2
Gremium: Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV
Datum: Mi, 13.02.2013 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Ordentliche Sitzung
0734/VII Berufung eines beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussJugendhilfeausschuss
Verfasser:Köhnke, Marlitt 
Drucksache-Art:MitteilungMitteilung
 
Wortprotokoll

Auf der Grundlage des AG KJHG sind durch die BVV beratende Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss zu berufen.

 

Gemäß § 35 Abs. 7 AG KJHG

 

1.      eine Person zur Vertretung des Bezirksschulbeirates (§  35 (7) Nr. 6)

als beratendes Mitglied:                            Frau  Dagmar   S t o y e
 

 

Der o. g. Vorschlag lag dem Jugendhilfeausschuss vor.

Die genannte Person ist damit als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen.


 
 

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