Auszug - Begründung des Bebauungsplanes XXIII-35 vom April 2012 und Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes XXIII-35 für das Gelände zwischen Landesgrenze Berlin-Brandenburg, den Grundstücken Zochestraße 10F-G, 11K-L, 12K-M, Zochestraße, Griebenweg, Dahlwitzer Straße und den Grundstücken Dahlwitzer Straße 41-42, Hamburger Straße 47-53A, Stettiner Straße 10A-B und Hamburger Straße 44 mit Ausnahme der Grundstücke Kötteritzweg 1-5A und Griebenweg 35/37...(BA-Vorlage Nr. 0163/IV)  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Jobcenter und Ökologische Stadtentwicklung
TOP: Ö 4.7
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Jobcenter und Ökologische Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 14.08.2012 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:30 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 2017
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
0410/VII Begründung des Bebauungsplanes XXIII-35 vom April 2012 und Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes XXIII-35 für das Gelände zwischen Landesgrenze Berlin-Brandenburg, den Grundstücken Zochestraße 10F-G, 11K-L, 12K-M, Zochestraße, Griebenweg, Dahlwitzer Straße und den Grundstücken Dahlwitzer Straße 41-42, Hamburger Straße 47-53A, Stettiner Straße 10A-B und Hamburger Straße 44 mit Ausnahme der Grundstücke Kötteritzweg 1-5A und Griebenweg 35/37...(BA-Vorlage Nr. 0163/IV)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR WirtStadtAusschuss für Wirtschaft, Jobcenter und Ökologische Stadtentwicklung
Verfasser:Beiersdorff, Frank 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Ausschuss für Wirtschaft, Jobcenter und Ökologische Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 14

Der Ausschuss für Wirtschaft, Jobcenter und Ökologische Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 14.08.2012 o. g Vorlage beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit elf Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen, die Vorlage zu beschließen.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die Drucksache sollte als dringliche Drucksache in die BVV im August eingebracht werden, da das Verfahren bereits seit geraumer Zeit läuft und nur aufgrund der Sommerpause erst jetzt im Ausschuss für Wirtschaft, Jobcenter und Ökologische Stadtentwicklung behandelt wurde.

Die BVV hat beschlossen:

Die BVV möge beschließen:
 

1.      Dem Bebauungsplan XXIII-35 vom 12. Mai 2010 mit den Deckblättern vom 02. September 2010 und 07. September 2011 mit seiner Begründung vom April 2012 gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB wird zugestimmt.

 

2.      Der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes XXIII-35 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG wird zugestimmt.

 


 
 

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