Auszug - Keine weiteren Hürden für unsere Müllschlucker - im Sinne der MieterInnen handeln
Die BVV hat beschlossen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, die zu erlassende Ausführungsvorschrift für die geänderte Berliner Bauordnung so zu gestalten, dass ein Weiterbetrieb der Müllabwurfanlagen auch dann möglich ist, wenn die Wohnungsunternehmen die Mülltrennung über die Betriebskostenabrechnung nachweisen. Es ist sicherzustellen, dass der durch die rot-rote Koalition angedachte Erhalt der Anlagen bei Wahrung der Wertstofftrennung praktikabel und im Sinne der Mieterinnen und Mieter umgesetzt werden kann.
Realisierung: siehe 108. Geschäftliche Mitteilungen vom 21.09.2011 |
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