Auszug - Umweltbildung
Die BVV hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich zur Umweltbildung und –erziehung als einer ressortübergreifenden Aufgabe zu bekennen, Voraussetzungen für den Weiterbetrieb der Träger der Umweltbildung zu schaffen und eine Verbreitung der Angebote der Träger der Umweltbildung bei Schulen und Bildungsträgern im Bezirk zu befördern.
Realisierung: Siehe 26. Geschäftliche Mitteilungen/VII. vom 17.10.2012: Drucksache gemäß § 56 GO BVV beendet.
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