Auszug - Aktueller Stand B-Plan XX-56 Cleant Tech Park Marzahn  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Natur Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 17.02.2011 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:20 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 2017
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
 
Wortprotokoll

Zwischenbericht Fr

Zwischenbericht Fr. Stüwe (Stapl): kurz vor Trägerbeteiligung, vorgesehen im Mai die öffentliche Auslegung durchzuführen, Besonderheit „SEVESO“-Betrieben die Ansiedlung ermöglichen (Firmen, die mit besonders gefährlichen Stoffen arbeiten),
200 m- Schutzzone kann eingerichtet werden,
sämtliche schutzbedürftige Bebauung durch Festsetzung ausgeschlossen

SEVESO: Schutz der Wohnbebauung?, Schutz des Lebensmittelbetriebes? Es dürfen sich nur Betriebe ansiedeln, die dem 200m-Abstand genügen.
Welche Nutzungen sind ausgeschlossen? Störfälle sind in besonderer Weise geregelt.
Abgrenzung zu Wasserschutzzonen? Ist Teil des eigentlichen Genehmigungsverfahren nicht des B-Plans.
Wie definieren Sie CleanTech? Frage an die Wirtschaftsförderung. Nicht Teil des B-Planverfahrens.
Für Eingrenzung auf bestimmte Gewerbe wäre vorhabenbezogener B-Plan notwendig
Innerhalb des B-Plans gibt es Abgrenzungen für die Nutzung.

Welche „SEVESO“-Betriebe sind bisher benannt worden? Bereits seit der ersten Informationsveranstaltung war klar. Betriebe, die im unteren Bereich der Sicherheitsbestimmungen liegen. Damit sind bestimmte Produktionen ausgeschlossen.

> Bericht zu den tatsächlichen Ansiedlungsplänen und den Gefährdungen/Gefahrenklassen siehe nächste Sitzung des Ausschusses (Einladung BzStR Gräff)

Kritik von Fr. Franke und Fr. Kern an der Aufnahme des Themas in die Tagesordnung. Information zu umfangreich und Öffentlichkeit ausgeschlossen. Hr. Lüdtke: Wir kommen unserer verabredeten Informationspflicht nach.

Weitere Festsetzungen: Planungen für notwendige Straßen: Grünzug wird nicht durchschnitten, Biotopverbund soll erhalten bleiben. Lärmkontingentierung: jedes Gebiet erhält einen Lärmwert, der ausgeschöpft werden kann. Genehmigungsverfahren – es muss die Einhaltung der Lärmwerte nachgewiesen werden. Regenentwässerungsanlage von 9200 qm². Umfangreiche Diskussionen und Abstimmungen mit den Wasserbetrieben.
Umweltbericht: Eingriffs-Ausgleich-Bilanzierung: relativ hoher Flächenverlust. Artenschutz: muss komplett im B-Plan ausgewiesen werden. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für Artenschutz, temporäre und dauerhafte für Amphibien. 63 schützenswerte Vogelarten gibt es im Gebiet, für die u. a. Maßnahmen geplant sind. Ausgleichsmaßnahmen in der Hönower Weiherkette.
Meinungen: Defizite bei Ausgleichmaßnahmen erkennbar, weil umfangreiche Verdichtungen geplant sind, deshalb nicht ausreichend für alle Bereiche des ökologischen Ausgleichs. Gründe für Reduzierung der Größe des Regenrückhaltebeckens

Weitere Informationsveranstaltungen vorgesehen.

Information über Ausgleichsmaßnahmen, wann möglich?

Wie hoch ist der Prozentuale Ausgleich, kann man das einschätzen? Auswirkungen der Ausweichmaßnahmen für die Hönower Weiherkette?
Planungen sind noch nicht in allen Details fertig. Mehrheit der Eingriffe ausgleichen.

 

 


 
 

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