Auszug - Standort Wernerbad als Freizeit- und Erholungsfläche planungsrechtlich sichern
Die BVV hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, zur Sicherung des Erholungsstandortes „Wernerbad“ ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten.
Begründung in geänderter Fassung: Nach Schließung des Wernerbades wurde nunmehr durch eine bezirkliche AG festgestellt, dass die Berliner Bäder Betriebe GmbH als Pächterin des Areals kein neues Freibad bauen werden. Deshalb, und weil es ein öffentliches Interesse gibt, wenigstens teilweise die bisherige Nutzung der Fläche als Sport- und Erholungsfläche planerisch festzusetzen, wird das Bezirksamt ersucht, einen Bebauungsplan mit folgenden Zielen einzuleiten: · Festsetzung von Gemeinbedarfsflächen, wie Sport- und Erholungsflächen (Liegewiese, Kinderspielplatz, Beachvolleyball), öffentlichen Grünflächen und natürlichen Gewässern · Möglichkeit einer gastronomischen Versorgung der Besucher · öffentliches Wegerecht zum Wernersee (da evtl. Verkauf des Areals) · Erhalt der Skulpturen des Nationalen Aufbauwerkes · Erhalt des Tennisplatzes
Realisierung: siehe Sitzung der BVV vom 26.05.2011 |
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