Auszug - Produktives Lernen in den Integrierten Sekundarschulen erhalten
Die
BVV hat beschlossen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich
bei der Senatsschulverwaltung dafür einzusetzen, dass das Produktive Lernen mit
seinen gegenwärtigen rechtlichen Regelungen an den Berliner Hauptschulen an den
künftigen Integrierten Sekundarschulen erhalten bleibt. Folgende substanzielle Regelungen
sollen auch künftig gelten: ·
Die
Bildungsziele des Produktiven Lernens, die dem Berliner Schulgesetz
entsprechen, bleiben erhalten. ·
Der
freie Zugang für alle SchülerInnen, die die 8. Klassenstufe durchlaufen haben,
bleibt erhalten. ·
Die
Teilnahme am Produktiven Lernen bleibt freiwillig. ·
Die
im Produktiven Lernen tätigen LehrerInnen erwerben die dafür notwendige Qualifikation. ·
Das
Produktive Lernen beginnt mit einer obligatorischen Orientierungsphase. ·
Das
Produktive Lernen behält eine dem Konzept entsprechende Stundentafel. ·
Die
SchülerInnen entwickeln Individuelle Curricula und erhalten wöchentlich eine individuelle
Bildungsberatung. ·
Die
Leistungsbewertung erfolgt durch individuelle Bildungsberichte und anhand eines
Punktesystems; am Schuljahresende werden auf dieser Basis Notenzeugnisse
erteilt. ·
Produktives
Lernen umfasst internationales Lernen für SchülerInnen und PädagogInnen. ·
Das
Produktive Lernen verfügt über eine ausreichend ausgestattete Lernwerkstatt. ·
Der
Qualitätsstandard des Produktiven Lernens wird gesichert und weiterentwickelt.
Realisierung: siehe Geschäftliche Mitteilungen vom 15.09.2010 |
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