Auszug - Florenschutzkonzept des Landes Berlin und mögliche Schlussfolgerungen
Hr. Ratsch
legt den Entwurf für einen Ausschussantrag vor: Florenschutzkonzept
von Berlin berücksichtigen Die BVV
möge beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht, die „Konzeption zum Florenschutz im Land
Berlin“ (Seitz 2007, i. A. des Landesbeauftragten für Naturschutz und
Landschaftspflege von Berlin) und eventuelle Folgegutachten im Bezirk
Marzahn-Hellersdorf zu berücksichtigen und bei deren Umsetzung mitzuwirken, die
Zielarten zu erfassen und über den Zustand ihrer Vorkommen im Bezirk jährlich
der BVV zu berichten. Begründung Der Bezirk
Marzahn-Hellersdorf hat sich der Initiative Countdown 2010 der internationalen
Umweltorganisation IUCN zum Stopp des Rückgangs der biologischen Vielfalt
angeschlossen. Diese Initiative steht im Zusammenhang mit dem internationalen
„Übereinkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt“ (engl.
Convention on Biological Diversity, CBD), welches die Bundesrepublik
Deutschland 1992 ratifiziert hat. Die sechste Vertragsstaatenkonferenz dieser
Konvention hat eine Globale Strategie zum Schutz der Pflanzenwelt
verabschiedet, mit dem Ziel den anhaltenden Rückgang der Pflanzenvielfalt bis
zum Jahr 2010 zu stoppen (Seitz 2007). Das
Florenschutzkonzept von Berlin soll in erster Linie den Pflanzensippen dienen,
deren Schutz eine sehr hohe bzw. hohe Priorität besitzt. Dabei handelt es sich
um Pflanzensippen für deren Erhaltung Berlin im überregionalen Maßstab eine
erhöhte Verantwortung besitzt und um Pflanzensippen die auf Berlin bezogen
überörtlich stärker gefährdet sind sowie um Pflanzensippen die örtlich vom
Aussterben bedroht sind. Solche Zielsippen des Pflanzenschutzes kommen auch im
Bezirk Marzahn-Hellersdorf vor. Die Bestände dieser Sippen sind auch in diesem
Bezirk gefährdet, so dass ein Handlungsbedarf besteht. Zielartenerfassungen und
Pflegetätigkeiten könnten u. a. auch in einer Public-Private-Partnership (u. a.
Naturschutzwacht) umgesetzt werden. Abstimmung:
7 Ja, 3 Enthaltungen |
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