Auszug - Sonstiges  

 
 
Öffentliche außerordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 15.07.2009 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:50 Anlass: Außerordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Marzahn-Hellersdorf, Rathaussaal, Raum 201
Ort: Alice-Salomon-Platz 3, 12627 Berlin
 
Wortprotokoll

Bitte an das BVV Büro:

Bitte an das BVV Büro:

An alle Bürgerdeputierten des Jugendhilfeausschusses den Jugendhaushalt per Mail zu senden.

 

 

gez. Frenzel                                                                gez. Maikowski

Ausschussvorsitzender                                              Schriftführerin

 

                                                                                                Beglaubigt:

Verteiler:

4 x Ausschussmitglieder

per E-Mail:

30 x Ausschussmitglieder, BzStRin JugFam, JugDir, JugFamRef, Seniorenvertretung, Fraktionen


Anlage 1

 

Förderschwerpunkte / Zuwendungen 2010/11

 

Die inhaltliche Schwerpunktsetzung bei dem Vergabeverfahren für die Zuwendungen für den Doppelhaushalt 2010/11 setzt die Schwerpunktplanung des Jahres 2009 fort.

 

Angesichts der erfolgten Umstrukturierung zu einer am Sozialraum orientierten Jugendhilfe wird der Prozess fortgeführt auch im Bereich der Förderung von freien Trägern den Angeboten einen Vorrang einzuräumen, die mit ihren Einrichtungen und Projekten den spezifischen Bedürfnissen im Sozialraum entsprechen.

Hierbei soll die notwendige Arbeit mit präventiven Effekten gestärkt werden, die an den Bedürfnissen der Zielgruppen ansetzend als Grundlage für die Sozialraumorientierung anzusehen ist.

Eine Basis der präventiven Arbeit stellen hierbei die Jugendfreizeiteinrichtungen in kommunaler Trägerschaft dar, die durch Angebote freier Träger ergänzt werden müssen.

Der Finanzierung von Angeboten und Leistungen der Jugend- und Familienförderung muss somit weiterhin durch die Zuwendungsvergabe der Vorrang eingeräumt werden.

 

Hierzu zählen Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit, sowie Angebote zur gezielten Förderung und Beratung von Familien.

 

Die Teams im Bereich Streetwork und mobiler Jugendarbeit ergänzen diese Angebote. Sie arbeiten hierbei zwar in den Sozialräumen, sind aber nicht unbedingt einem einzelnen Sozialraum zuzuordnen.

 

Ein weiteres Angebot der präventiven Arbeit, das Kinder- und Jugendbüro, ist ebenfalls nicht einem speziellen Sozialraum zuzuordnen, sondern arbeitet ebenfalls je nach der Bedarfslage in verschiedenen Sozialräumen.

Die Finanzierung geeigneter partizipativer Angebote erfolgt auf der Grundlage des § 77 SGBVIII im Rahmen eines Leistungsvertrages.

 

Zur Finanzierung der sozialräumlichen präventiven Arbeit

 

Nach Abzug der Summe für ein Kinder- und Jugendbüro, die Kofinanzierung der Angebote im Bereich Streetwork und mobiler Jugendarbeit sowie evtl. eine verbleibende Summe für arbeitsweltorientierte Angebote wird die verbleibende Summe auf die Regionen aufgeteilt.

In den Regionen muss dann über diese Summe ein Vorschlag zur Entscheidung im Jugendhilfeausschuss vorbereitet werden. Die Aufteilung auf die Regionen erfolgt unter der Berücksichtigung der jeweiligen Infrastruktur mit kommunalen JFE (bzw. an freie Träger übertragene JFE mit Leistungsvertrag).

Berechnungsgrundlage ist hierbei weiterhin die Versorgung der Kinder und Jugendlichen zwischen 6 und 25 Jahren mit Plätzen durch die kommunalen JFE (bzw. an freie Träger übertragene JFE mit Leistungsvertrag) und dem sich daraus ergebenden Fehlbedarf.

Wenn es um die Auswahl der regionalen Angebote geht, wird die Wirksamkeit der bisher finanzierten Angebote überprüft und in Abwägung mit allen eingegangen Anträgen, entsprechend des regionalen Bedarfs, entschieden.

Die Angebote der Familienförderung sollen, wenn der finanzielle Rahmen dies erlaubt, weiterfinanziert werden. Dies darf jedoch nicht zu Lasten der Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit erfolgen.


Anlage 2

 

Bezirksverordnetenversammlung von Marzahn-Hellersdorf

Jugendhilfeausschuss

Vorsitzender Felix Frenzel

Datum: 15.07.2009

 

 

Antrag: Transparentes Verfahren zur Übertragung von Jugendeinrichtungen in freie Trägerschaft

 

  1. Die mögliche Übertragung von sechs Jugendfreizeiteinrichtungen in freie Trägerschaft wird transparent und unter Mitwirkung des Jugendhilfeausschusses Marzahn-Hellersdorf durchgeführt.

 

  1. Die Vergabe der einzelnen Einrichtungen ist nach § 7 Abs. 2 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung durchzuführen. Hierzu ist um Beratung durch die Einkauf-Service des Bezirksamts Lichtenberg
    zu ersuchen. Das Interessenbekundungsverfahren ist im Sinne einer Übertragung zum
    01. Januar 2010 bekannt zu machen.

 

  1. Die Vergabe-Jury soll sich aus, der Jugendamtsdirektorin, drei Vertretern der Regionalteams, dem Jugendhilfeplaner und vier VertreterInnen des Jugendhilfeausschusses (bei drei flexibel zu besetzenden Stellvertretern) zusammensetzen.

 

  1. Die Leistungsverträge sollen für die Jahre 2010/11 gelten und sich – soweit haushalterisch und jugendhilfeplanerisch abgesichert – dann um zwei weitere Jahre verlängern. Nach Beschlussfassung einer Rahmenvereinbarung für Kinder- und Jugendarbeit im Land Berlin werden die bestehenden Verträge angepasst. Im Jahr 2013 entscheidet das Jugendamt gemeinsam mit dem Jugendhilfeausschuss, ob für die Folgejahre ab 2014 ein erneutes Auswahlverfahren durchzuführen ist.

 

  1. Die Träger, die nach Beschluss der Jury eine Jugendfreizeiteinrichtung betreiben werden, sollen sich nach Abschluss der notwendigen Verträge dem Jugendhilfeausschuss vorstellen.

 

Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 15.07.2009 mit acht Ja/ einer Nein / zwei Enthaltungen.


 
 

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