Auszug - Verkehrsführung in Alt Marzahn  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Siedlungsgebiete und Verkehr
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Siedlungsgebiete und Verkehr Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 18.03.2009 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 20:45 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: KulturGut Alt-Marzahn
Ort: Alt-Marzahn 23, 12685 Berlin
 
Wortprotokoll

Rederecht und Redezeitbegrenzung auf 10 Minuten einstimmig beschlossen

Rederecht und Redezeitbegrenzung auf 10 Minuten einstimmig beschlossen.

 

Beratung zu vorliegenden Entwurf eines Ausschussantrages

 

1. Nach Berliner Regelung:
keine Ausnahmegenehmigung für gewisse Gruppen (z. B. Gewerbetreibende, Anwohner) möglich

 

nur Zeitbegrenzung möglich:

Vorschlag: 1 Stunde – im Dorf, Prüfung für Behindertenparkplatz vor jeder Kultureinrichtung

 

Konsens mit den anwesenden Bürgern:

 

2. Parkplatz hinter der Mühle ohne Zeitbegrenzung

 

BA wird gebeten, verstärkte Kontrollen der Einhaltung der Verkehrsregelung durchzuführen. Anwohner werden aufgefordert, Verstöße sofort dem Amt zu melden.

 

Hinweis der Bürger auf den Tourismus im Dorf Marzahn

 

Gespräche mit den Betreibern der öffentlichen Einrichtungen und dem Bezirksamt sollten durchgeführt werden, um Informationen durch die Gewerbetreibenden an die Fuhrunternehmen (auch Busunternehmen) sicher zu stellen.

 

Vom Antragsentwurf kommen die Punkte 1 und 5 in geänderter Fassung als Ausschussantrag in die BVV

 

Abstimmungsergebnis mit Dringlichkeit: 12 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

 

Dringlicher Ausschussantrag:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass eine Neuregelung der Park- und Durchfahrtsituation im Dorf Marzahn erfolgt.

 

Diese sollte u. a. folgende Maßnahmen enthalten:

 

  1. ein Parkverbot mit Ausnahmeregelungen im Dorf Marzahn.

Die Ausnahmeregelungen sollten

    • die Parkplätze am Dorfausgang Alt Marzahn bzw. auf der Str. Hinter der Mühle sowie
    • die Möglichkeit des Parkens für eine Stunde mit Parkuhr

           umfassen.

  1. die Sicherung des Fußgängerverkehrs vor dem Rudolf-Fischer-Weg z.B. durch Poller.
  2. die Einrichtung von Parkplätzen für Menschen mit Behinderungen an im Dorf befindlichen öffentlichen Gebäuden.

 

Begründung:

Durch die gegenwärtigen Regelungen entstehen immer wieder Schäden im öffentlichen Straßenland.

Die ungehinderte Zufahrt von Rettungs- und Löschfahrzeugen ist nicht jederzeit gewährleistet.

Die gegenwärtige Situation ist für die Anwohnerinnen und Anwohner, Fußgänger und Menschen mit Behinderungen unbefriedigend.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die Dringlichkeit ergibt sich aus der sehr belastenden Situation für Anwohnerinnen und Anwohner, die möglichst zügig beseitigt werden sollte.

 


 
 

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