Auszug - Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB im Bebauungsplanverfahren 10-45 für das Gelände zwischen Havelländer Ring, Kastanienallee, Flurstück 407, Beerenpfuhlgraben, Cottbusser Straße und Alte Hellersdorfer Straße und dem Grundstück Havelländer Ring im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Hellersdorf (BA-Vorlage Nr. 0686/III)  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
TOP: Ö 6.4
Gremium: Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 13.01.2009 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 20:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 2017
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
1175/VI Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB im Bebauungsplanverfahren 10-45 für das Gelände zwischen Havelländer Ring, Kastanienallee, Flurstück 407, Beerenpfuhlgraben, Cottbusser Straße und Alte Hellersdorfer Straße und dem Grundstück Havelländer Ring im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Hellersdorf (BA-Vorlage Nr. 0686/III)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR ÖkStadtAusschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
Verfasser:Böhringer, Andrea 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeMitteilung
 
Wortprotokoll

·         Sicherung des Standortes Gut Hellersdorf einschließlich der Erschließung (Straße von Alt-Hellersdorf zur Kastanienallee),

·         Sicherung Grünverbindung.
Gutspark nur noch als Lagerplatz genutzt, möglich wäre Einbeziehung in kleingärtnerische Nutzung.

·         Gutsgelände als Mischgebiet auszuweisen, um auch Gewerbe (insb. Dienstleistungen, Handwerk) zu ermöglichen bzw. zu entwickeln. Auch Entwicklung Wohnungspotentiale, im Unterschied zur umgebenden Großsiedlung z. B. „gartenbezogenes“ Wohnen.

Nachfragen zur Sicherung der Grünverbindung bzw. des Baumbestandes sowie zum Beerenpfuhlgraben. Flächen gesichert bzw. Versickerung oder auch kleines Regenrückhaltebecken.

·         Nach Rücksprache mit BWB derzeit konkreten Sanierungspläne, unterhalb des Beerenpfuhlgrabens jedoch ausreichend landeseigene, z. T. auch nicht überbaubare Flächen zur Verfügung. Ggf. spätere Veränderungen möglich. Genauere Regelungen zur Versickerung bzw. Anschluss an Regenwasserkanalisation dem Eigentümer bzw. Entwickler überlassen, jedoch Hinweis auch auf Problematik der ehem. Rieselfeldfläche.

Hr. Ratsch mahnt Konzept an, das „gute ökologische Potential der Wuhle“ zu sichern und dabei auch die Zuflüsse und Gesamtwassersituation in den Großsiedlungen zu beachten. Gesprächsbedarf mit Berliner Wasserbetrieben.
Keine gesonderte Festsetzung im Bebauungsplan.

Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt hat in seiner Sitzung am 13.01.2009 o. g. Vorlage beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit zwölf Ja-Stimmen, die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen.

 


 
 

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