Auszug - Erfüllung der Aufgaben einer Energiebeauftragten
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 15.01.2009 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit 15 Ja-Stimmen, den Antrag in geänderter Fassung zu beschließen. Änderungsantrag
Herr Dahler: Die
BVV hat beschlossen: Das
Bezirksamt wird ersucht, die Aufgaben einer Energiebeauftragten entsprechend
dem Berliner Energiespargesetz (BEnSpG) zu erfüllen. Dazu ist eine
Energiebeauftragte des Bezirksamtes zu benennen. Der BVV ist
bis April 2009 Bericht zu erstatten. Begründung:
Entsprechend
des 2. Gesetzes zur Änderung des Energiespargesetzes ist in jedem Bezirke unter
Leitung eines Energiebeauftragten ein effizientes Energiesparprogramm
umzusetzen. Ursprungstext: Die
BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, die Aufgaben einer Energiebeauftragten
entsprechend dem Berliner Energiespargesetz (BEnSpG) zu erfüllen. Dazu ist 1.
die
Stelle einer Energiebeauftragten einzurichten. 2.
nachzuweisen,
wie die Aufgaben nach § 20 des Gesetzes (BEnSpG) in den letzten drei Jahren
ohne eigene Stelle umgesetzt und erfüllt wurden. 3.
darzustellen,
wie die anstehenden Aufgaben bis zur Einrichtung dieser Stelle konkret im
Bezirk Marzahn-Hellersdorf erfüllt werden. Der BVV ist bis zur Sitzung im
Januar 2009 zu berichten. |
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