Auszug - Berufung beratender Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss  

 
 
43. Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV
TOP: Ö 1.1.1
Gremium: Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV
Datum: Mi, 10.12.2008 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Ordentliche Sitzung
1159/VI Berufung beratender Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStRin JugFamBzStRin JugFam
Verfasser:Dr. Schmidt, Manuela 
Drucksache-Art:MitteilungMitteilung
 
Wortprotokoll

Entsprechend § 35 AG KJHG sind durch die BVV beratende Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss zu berufen

Entsprechend § 35 AG KJHG sind durch die BVV beratende Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss zu berufen.

 

Gemäß § 35 (7) Nr. 5 i. V. m. (8) schlägt die Bezirksstadträtin für Jugend und Familie als

Vertretung des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten

 

Herrn  Michael   S c h u l z e           und

 

als Stellvertreter
Herrn  Ingo   D e z e m b o w s k i   vor.     

 

Das bisherige beratende Mitglied Frau Skollan Lenz und deren Stellvertreter Herr Gerhard Keil werden abberufen.

 

Die oben genannten Vorschläge liegen dem Jugendhilfeausschuss bereits vor.

Die genannten Personen sind damit als beratende Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss berufen.


 
 

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