Auszug - Heizpilze an Gaststätten nicht mehr zulassen  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, JobCenter und Beschäftigungsförderung
TOP: Ö 7.1
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, JobCenter und Beschäftigungsförderung Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 15.09.2008 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:10 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürgerzentrum Marzahn-NordWest (Atrium des Havemanncenters)
Ort: Wörlitzer Straße 3a, 12689 Berlin
0912/VI Heizpilze an Gaststätten nicht mehr zulassen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBzStR WirtTiefBürgOrd
Verfasser:Gräff, Christian 
Drucksache-Art:AntragBericht des BA auf Empfehlung der BVV
   Beteiligt:Fraktion DIE LINKE
   Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
   Fraktion der SPD
   BzStR WirtTiefBürgOrd
 
Wortprotokoll
Beschluss

In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Jobcenter und Beschäftigungsförderung am 18

In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Jobcenter und Beschäftigungsförderung am 18.11.2008 wurde die Drucksache nochmals auf die Tagesordnung gerufen.

Es wurde die Festlegung getroffen, dass der Antrag in geänderter Fassung beschlossen wurde.

 

Es erfolgt eine Korrektur des Beschlusstextes

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Stellungnahme an den federführenden Hauptausschuss

Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, JobCenter und Beschäftigungsförderung hat in seiner Sitzung am 15.09.2008 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit fünf Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen, den Antrag in folgender geänderter Fassung zu beschließen.

 

Die BVV möge beschließen:

 

  1. Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich im Rat der Bürgermeister für ein berlinweites Verbot (bzw. Nichtzulassen) von Heizpilzen an Gaststätten einzusetzen.

 

  1. Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, sich bis zu einer rechtlichen Klärung für eine Reduzierung solcher Heizpilze im Bezirk einzusetzen.

 

 

Ursprungsdrucksache

 

  1. Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber den Gastronomen im Bezirk analog der Praxis in anderen Berliner Bezirken durchzusetzen, dass sich diese bei der Beantragung einer Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes schriftlich dazu verpflichten, keine „Heizpilze“ aufzustellen. Zuwiderhandlungen dagegen sind dementsprechend mit einem Bußgeld zu belegen.

  2. Dem Bezirksamt wird weiterhin empfohlen, sich im Rat der Bürgermeister für ein berlinweites Verbot (bzw. Nichtzulassen) von Heizpilzen an Gaststätten einzusetzen.

 

 


 
 

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