Auszug - Übertragung von Immobilien an die BIM
Die BVV hat in
geänderter Fassung beschlossen: Das
Bezirksamt wird ersucht, keine bezirklichen Immobilien über das
Konsolidierungskonzept hinaus (Stand Oktober 2007 - Immobilienfläche als
Bemessungsgrundlage) an die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) zu
übertragen. Sollte eine Übertragung dennoch zwingend notwendig erscheinen, ist
die BVV vor Beschlussfassung durch das Bezirksamt zu beteiligen.
Realisierung: siehe
37.Sitzung der BVV/VI. vom 15.10.2009 |
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