Auszug - Konsolidierung fortsetzen – Bezirkliche Leistungsfähigkeit sichern  

 
 
Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.6.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 11.10.2007 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:30 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 2017
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
0605/VI Konsolidierung fortsetzen – Bezirkliche Leistungsfähigkeit sichern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:überfraktionellBzStR SchulSportFin
Verfasser:Komoß, Stefan 
Drucksache-Art:AntragBericht des BA auf Empfehlung der BVV
   Beteiligt:Fraktion DIE LINKE.PDS
   Fraktion der CDU
   BzStR SchulSportFin
   Hauptausschuss
   überfraktionell
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 11.10.2007 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit zwölf Ja-Stimmen und einer Enthaltung, den Antrag nach Hinweis auf fehlerhafte Zahl in Punkt 2, in geänderter Fassung zu beschließen.

 

Die BVV möge beschließen:

 

1.      Die BVV unterstützt die Bemühungen des Bezirksamtes, den eingeschlagenen Konsolidierungskurs fortzusetzen und die Altschulden weiter abzubauen.

2.      Die BVV sieht angesichts einer Absenkung des Personalbestands von 3184 Stellen 2005 auf 1669 Stellen 2008 die Grenze der Leistungsfähigkeit der Bezirksverwaltung erreicht.

3.      Die BVV verwahrt sich gegen die Praxis der Senatsverwaltung für Finanzen, die durch den Bezirk erwirtschafteten Gewinne in Höhe von 13,6 Mio. Euro im Ergebnis der Kosten- und Leistungsrechnung durch willkürliche Preis- und Mengenmanipulation abzuschöpfen.

4.      Dem Bezirksamt wird empfohlen, die Senatsverwaltung für Finanzen auf die o. g. Punkte aufmerksam zu machen und die durch den Bezirk erwirtschafteten Gewinne 2006 als Konsolidierungsbeitrag anerkennen zu lassen.

5.      Darüber hinaus wird dem Bezirksamt empfohlen, gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen die Rücknahme der Preis- und Mengenmanipulation im Prozess der Aufstellung der Globalsumme (Produktsummenbudget) und eine sachgerechte Zuweisung auf Basis des Medians der erweiterten Teilkosten einzufordern, ohne weitere sachfremde Eingriffe bzw. Einbehaltung prognostizierter Konsolidierungsvolumina.


 
 

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