Auszug - Hatzenporter Weg - Rechtmäßigkeit der Erhebung von Erschließungsbeiträgen prüfen  

 
 
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV
TOP: Ö 4.1
Gremium: Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV
Datum: Mi, 03.10.2007 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Ordentliche Sitzung
0523/VI Hatzenporter Weg - Rechtmäßigkeit der Erhebung von Erschließungsbeiträgen prüfen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE.PDSÄltestenrat
Verfasser:Bernikas, Kathrin 
Drucksache-Art:AntragMitteilung
   Beteiligt:Fraktion DIE LINKE
   BzStR WirtTiefBürgOrd
 
Wortprotokoll

Die Zwischeninformation wurde vorgelegt

Die Zwischeninformation wurde vorgelegt.

 

(Bereits verteilt an Fraktionen.)

 

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin    28.09.2007

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am     

 

1. Gegenstand der Vorlage:           Zwischeninformation zum Ersuchen der BVV, Ds-Nr. 0523/VI aus der 11. BVV vom 30.08.2007

 

Hatzenporter Weg - Rechtmäßigkeit der Erhebung von Erschließungsbeiträgen prüfen

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Aufgrund der unterschiedlichen Meinung bezüglich der Rechtmäßigkeit der Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Erschließungsanlage Hatzenporter Weg zwischen Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf und den Anliegern des Hatzenporter Wegs wurden zwei Musterklagevereinbarungen im April 2006 getroffen. Eine mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Hennig und eine mit Herrn Rechtsanwalt Auerbach.

Die Klage von Herrn Rechtsanwalt Auerbach – Rudi Frohnhöfel./ Land Berlin VG 13 A 154.07 – ist bereits bei Gericht anhängig. Der Widerspruchsbescheid für die Klagegemeinschaft des Herrn Rechtsanwalt Hennig wird in den nächsten Tagen gefertigt, somit wird auch diese Klage noch im September bei Gericht anhängig sein.

Das Erschließungsbeitragsrecht ist ein sehr umfangreiches Recht und ist immer einzelfallspezifisch. Gerichtsurteile zu diesem Thema sind daher nur bedingt anwendbar, werden aber natürlich bei der Beitragserhebung, der Widerspruchsbearbeitung aber auch bei der Klageschrifterwiderung berücksichtigt.

Aufgrund der Einführung des § 15a EBG und der damit bedingten Rechtslageänderung war zu prüfen, ob diese Folgen für die Abrechnung der Erschließungsanlage Hatzenporter Weg mit sich bringt.

Nach eingehender Prüfung des Sachverhaltes und der hier vorliegenden gerichtlichen Entscheidungen wurde mit Datum vom 14.06.2007 ein Widerspruchsbescheid für die Klagegemeinschaft des Herrn Rechtsanwalt Auerbach gefertigt. Dieser wiederum reichte i. S. d. Musterklagevereinbarung Klage bei Gericht ein.

Unter anderem  war ein Streitpunkt zwischen beiden Parteien, ob die Erschließungsanlage Hatzenporter Weg bereits endgültig hergestellt war, wie auch im o. g. Antrag vorgetragen wurde.

Es ist daher abzuwarten, wie das Gericht darüber entscheiden wird.

Es liegt nunmehr nicht mehr in der Hand des Bezirksamtes darüber zu entscheiden. Wie Eingangs schon erwähnt, ist das Erschließungsbeitragsrecht von vielen Faktoren abhängig.

 

 

 

Dagmar Pohle                        Christian Gräff

Bezirksbürgermeisterin         Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Tiefbau, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung


  Beschluss: 03.10.2007 Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV  
Mit Terminverzug am 21.08.2008 realisiert Verantwortlich:
BzStR WirtTiefBürgOrd  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 03.01.2008  
Vermerk:

Realisierung:

Realisierung:

Zwischenbericht siehe GM vom 03.09.2008

 
 

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