Auszug - Anerkennung der Berufsabschlüsse von Migrantinnen und Migranten  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration und Migration
TOP: Ö 5.4
Gremium: Ausschuss für Integration und Migration Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 10.10.2007 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:30 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 2017
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
0522/VI Anerkennung der Berufsabschlüsse von Migrantinnen und Migranten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE.PDSAusschuss für Integration und Migration
Verfasser:Dahler, Zoe 
Drucksache-Art:AntragStellungnahme an den federführenden
   Beteiligt:Fraktion DIE LINKE
   Ausschuss für Integration und Migration
   Hauptausschuss
   Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, JobCenter und Beschäftigungsförderung
 
Wortprotokoll
Beschluss

  • Frage Zeitfenster, Frage Qualifizierung und Teilanerkennungen,
  • GSUB und Zusatzqualifizierung, ist aber nicht die Lösung des Problems Langzeitarbeitslosigkeit.
  • Änderung Zeitschiene: Januar 2008
Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Stellungnahme an den federführenden Hauptausschuss:

 

Der Ausschuss für Integration und Migration hat in seiner Sitzung am 10.10.2007 o.g. Drucksache behandelt und empfiehlt der BVV mit elf Ja-Stimmen und einer Enthaltung, den Antrag in folgender geänderter Fassung zu beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, JobCenter und Arbeitsagentur zu ersuchen,

 

  1. bis Ende Januar 2008 eine Übersicht zu erarbeiten, wie viele in Marzahn-Hellersdorf lebende Bezieherinnen von Arbeitslosengeld mit Migrationshintergrund Hochschul- und Berufsabschlüsse in anderen Ländern erworben haben, die in der Bundesrepublik nicht anerkannt werden.

a)      differenziert nach Berufsgruppen

b)      differenziert nach Facharbeiterabschluss, Universitäts-/Hochschulabschluss, Fachschulabschluss

 

  1. die erhobenen Informationen festzuhalten, um bei Vorliegen von Angeboten zur Teilnahme an Maßnahmen zur Anerkennung auf die BewerberInnen zurückgreifen zu können.

 


 
 

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