Auszug - Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB im Bebauungsplanverfahren XXIII-34 "Elsensee" für das Gelände zwischen der Stadtrandsiedlung, dem Hornungweg, der Elsenstraße, den Grundstücken AmBarnim 38-38i und 36i, der Nord-Ost-Grenze der Grundstücke Großmannstraße 2-4, der Verbindung zur Goldregenstraße bis zur Einbindung des Lavendelweges mit Ausnahme des Grundstücks Goldregenstraße 27, der Goldregenstraße ... (BA-Vorlage Nr. 1870/II)  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Natur Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 17.04.2007 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 2017
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
0025/VI Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB im Bebauungsplanverfahren XXIII-34 "Elsensee" für das Gelände zwischen der Stadtrandsiedlung, dem Hornungweg, der Elsenstraße, den Grundstücken Am Barnim 38-38i und 36i, der Nord-Ost-Grenze der Grundstücke Großmannstraße 2-4, der Verbindung zur Goldregenstraße bis zur Einbindung des Lavendelweges mit Ausnahme des Grundstücks Goldregenstraße 27, der Goldregenstraße ... (BA-Vorlage Nr. 1870/II)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR ÖkStadtAusschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
Verfasser:Böhringer, Andrea 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeMitteilung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Stellungnahme an den federführenden Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Stellungnahme an den federführenden Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung

Der Ausschuss für Umwelt und Natur hat in seiner Sitzung am 17.04.2007 o. g. Vorlage beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit sieben Ja-Stimmen, vier Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen, die Vorlage nicht zur Kenntnis zu nehmen.

 

Der Ausschuss fordert das Bezirksamt auf, in Übereinstimmung mit dem Vorschlag des Sachverständigenrates für Naturschutz und Landschaftspflege des Landes Berlin eine Umweltverträglichkeitsstudie durchzuführen, in der die Verträglichkeit von Badenutzung und Wasserskianlage mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu untersuchen ist. 

 

Begründung:

Aus fachlicher Sicht bildet der so genannte „Elsensee“ ein wertvolles Biotop nach §26a Berliner Naturschutzgesetz

Alle Maßnahmen, die auf eine Beeinträchtigung oder Zerstörung der darin aufgeführten Biotope, zu denen auch ehemalige Lehm-, Mergel- und Kiesgruben gehören, sind demnach verboten. Ausnahmegenehmigungen hiervon können nur erteilt werden, wenn ein überwiegender Grund des Allgemeinwohles vorliegt u n d  die Maßnahmen ausgeglichen werden können.

Die in der Begründung bzw. in der Abwägung selbst behauptete Entlastung der übrigen Gewässer der Kaulsdorfer Seen wird durch nichts nachgewiesen. Somit würden bei Umsetzung des Bebauungsplanverfahrens ggf. die letzten noch weitgehend erhaltenen Biotopstrukturen im Bereich der Kaulsdorfer Seen ohne hinreichenden Grund zerstört bzw. nachhaltig geschädigt.

Vor der Vorlage der Ergebnisse einer Umweltverträglichkeitsstudie, die auch die Untersuchung der begleitenden Infrastruktur umfassen muss, kann aus der Sicht des Fachausschusse einer Weiterführung des Verfahrens nicht zugestimmt werden.

 

Abstimmungsergebnis: zwölf Ja-Stimmen,  eine Enthaltung

 


 
 

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