Auszug - Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB im Bebauungsplanverfahren XXIII-34 "Elsensee" für das Gelände zwischen der Stadtrandsiedlung, dem Hornungweg, der Elsenstraße, den Grundstücken AmBarnim 38-38i und 36i, der Nord-Ost-Grenze der Grundstücke Großmannstraße 2-4, der Verbindung zur Goldregenstraße bis zur Einbindung des Lavendelweges mit Ausnahme des Grundstücks Goldregenstraße 27, der Goldregenstraße ... (BA-Vorlage Nr. 1870/II)
Es
wird folgender Beschluss gefasst: Stellungnahme an den federführenden Ausschuss für
Ökologische Stadtentwicklung Der Ausschuss für Umwelt und Natur hat in seiner
Sitzung am 17.04.2007 o. g. Vorlage beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich,
mit sieben Ja-Stimmen, vier Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen, die Vorlage nicht
zur Kenntnis zu nehmen. Der Ausschuss fordert das Bezirksamt auf, in Übereinstimmung mit dem Vorschlag des Sachverständigenrates für Naturschutz und Landschaftspflege des Landes Berlin eine Umweltverträglichkeitsstudie durchzuführen, in der die Verträglichkeit von Badenutzung und Wasserskianlage mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu untersuchen ist. Begründung: Aus fachlicher Sicht bildet
der so genannte „Elsensee“ ein wertvolles Biotop nach §26a Berliner
Naturschutzgesetz Alle
Maßnahmen, die auf eine Beeinträchtigung oder Zerstörung der darin aufgeführten
Biotope, zu denen auch ehemalige Lehm-, Mergel- und Kiesgruben gehören, sind
demnach verboten. Ausnahmegenehmigungen hiervon können nur erteilt werden, wenn
ein überwiegender Grund des Allgemeinwohles vorliegt u n d die Maßnahmen ausgeglichen werden können.
Die
in der Begründung bzw. in der Abwägung selbst behauptete Entlastung der übrigen
Gewässer der Kaulsdorfer Seen wird durch nichts nachgewiesen. Somit würden bei
Umsetzung des Bebauungsplanverfahrens ggf. die letzten noch weitgehend
erhaltenen Biotopstrukturen im Bereich der Kaulsdorfer Seen ohne hinreichenden
Grund zerstört bzw. nachhaltig geschädigt. Vor
der Vorlage der Ergebnisse einer Umweltverträglichkeitsstudie, die auch die
Untersuchung der begleitenden Infrastruktur umfassen muss, kann aus der Sicht
des Fachausschusse einer Weiterführung des Verfahrens nicht zugestimmt werden. Abstimmungsergebnis: zwölf Ja-Stimmen, eine Enthaltung |
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