Auszug - Nutzung von Vorhalteflächen als Spielflächen (Stadtteil Biesdorf) (BA-Vorlage Nr. 1837/II)
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 12.09.06 Bericht
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 1. Gegenstand des Berichtes: Abschlussbericht zur Empfehlung der
BVV, DS-Nr.2529
aus der 58. Sitzung der BVV vom 29.06.2006 Nutzung
von Vorhalteflächen als Spielflächen 2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Neben der Sicherung von
Vorhalteflächen für Spielflächen in Bebauungsplänen für Biesdorf wird eine
Reihe von Spielplätzen auf öffentlichen Grünflächen gesichert. Viele dieser
Flächen sind sofort verfügbar und wurden nicht an den Liegenschaftsfonds
abgegeben. Es handelt sich dabei z.B. um den
Garziner Platz, Dramburger Straße/ Wuhle, Walslebener Platz, Wateweg/ Wuhle,
Schwabenplatz, S-Bhf. Biesdorf/Erntedankweg. Diese Flächen könnten bei
Bereitstellung der finanziellen Mittel sofort als Spielplätze hergerichtet
werden. Sie sind langfristig gesichert und müssen nicht zu einem späteren
Zeitpunkt durch einen Grundstückserwerb bzw. einer Rückübertragung aus dem
Liegenschaftsfonds dem Bezirk zur Verfügung gestellt werden. Im nördlich gelegenen
Großsiedlungsbereich von Biesdorf wurde die Realschule an der Wuhlestraße
zurück gebaut und die Fläche nicht an den Liegenschaftsfonds abgegeben, da ein
Stadtplatz errichtet werden soll. Dafür sind Mittel in Höhe von 400.000 €
beantragt. Auch auf dieser Fläche besteht die Möglichkeit langfristig
gesicherte Spielflächen einzuordnen. Eine Kontaktaufnahme mit dem
Liegenschaftsfonds war aus diesen Gründen nicht erforderlich, so dass der
Empfehlung der BVV diesbezüglich nicht gefolgt werden konnte Eine Beachvolleyballanlage, die den
öffentlichen Standards für Pflege und Unterhaltung entspricht kostet ca. 33 T€.
Des Weiteren ist die Verträglichkeit mit dem angrenzenden Wohnumfeld bei der
Planung einer solchen Anlage zu berücksichtigen. Dr. Klett Dr.
Niemann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat (Bereits verteilt an Fraktionen.) |
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