Auszug - Auswirkung von Hartz IV/SGB II auf Frauen, Qualifizierung von Frauen, Chancen zum beruflichen Wiedereinstieg  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 05.09.2006 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 1001
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

·

·         Bericht Fr. Gerhardt (Koordinatorin zwischen Bezirksamt und dem Job-Center):

Aktuelle Statistik Grundsicherung für August ist vom BVV-Büro verschickt worden.

August: 28.916 Bedarsgemeinschaften, 50.950 Personen (25.121 Frauen)

Alleinerziehend: 4.404 bei erwerbsfähigen Frauen

 

26.728 Personen (12.368 Frauen),

SGB II: 9.408 Frauen, 8.842 deutsche Frauen, 564 Migrant/innen,

1.445 ohne Schulabschluss, 2.113 mittlere Reife, 4.450 Facharbeiterinnen

 

Fr. Gerhardt listet die Altersgruppen und gesundheitlichen Beschränkungen auf.

 

Vorlage 1790: Leitlinien der lokalen Beschäftigungsförderung für den Bezirk.

Vorlage 1791: Arbeitsmarktprogramm 2006 des JobCenters Marzahn-Hellersdorf.

In der nächsten BVV gibt es einen Bericht zur Erfüllung der Zielvereinbarung mit dem JobCenter.

 

JobCenter: die Geschlechtergerechtigkeit ist strikt zu beachten. Maßnahmen müssen Anteil der Frauen an der Bevölkerung berücksichtigen und ihre spezifischen Bedürfnisse berücksichtigen.

Statistischer Anteil von Frauen an Fördermaßnahmen muss direkt erfasst werden, bisherige Software gibt diese Möglichkeit bisher nicht her.

Prinzipiell nicht vorgesehen, den Frauenanteil in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zu berücksichtigen.

 

Programm SenWirtArbFrau für arbeitslose Frauen ohne Leistungsbezug.

 

Maßnahmen für MAE-Stellen werden dieses Jahr so weit abgearbeitet, dass die Träger bis zum Ende des Jahres beschieden werden können.

 

Träger müssen genau herausarbeiten, was sie mit den arbeitslosen Kund/innen des JobCenters genau vorhaben. Dazu Beratung JobCenter mit den Trägern.

 

Ziele:

1.: Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt.

2.: Qualifizierung und Weiterbildung

 

·         Diskussion / Stellungnahmen der Frauenprojekte:

Bild von HARTZ-IV-Empfängern in den Medien und in der Öffentlichkeit.

Integration in den 1. Arbeitsmarkt: Zielstellung ist eine scheinheilige Augenauswischerei.

Mitarbeiter/innen des BA müssen sich gesetzeskonform verhalten, so argumentieren und die entsprechenden Sprachregelungen beachten.

Bei arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen auch die Wirtschaftlichkeit beachten.

Einrichtungen evaluieren – wo nehmen die Bürger/innen die Angebote an und wo nicht. Welche Schlussfolgerungen wurden gezogen oder werden die Probleme einfach nur zur Kenntnis genommen?

Träger sollten nicht kontrolliert werden, sondern es sollten Ideen gesammelt werden, Kontrolle ist die Aufgabe der JobCenter. Die Prüfgruppen der JobCenter prüfen nicht den eigenen, sondern jeweils einen anderen Bezirk oder Bereich.

Anteil von Menschen, die in der Gesellschaft nicht mehr gebraucht werden, steigt ständig an.

Bessere statistische Erfassung von Frauen bei der Vergabe von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wird eingefordert.

Arbeitsmarktpolitische Instrumente zielsicher im Sinne der betroffenen Frauen einsetzen.

Viele ALG-II-Empfänger sind motiviert und wollen arbeiten, halten sich aber schon seit Jahren mit ABM- oder anderen Fördermaßnahmen über Wasser.

MAE-Stellen für viele Frauen der letzte Strohhalm, um aus der sozialen Isolierung heraus zu kommen.

Die aktive Arbeitsvermittlung spielt in den JobCentern nur eine sehr geringe Rolle.

Teilweise werden reguläre Arbeitsplätze durch MAE-Maßnahmen ersetzt.

 

“Sozialarbeit in eineinhalb Jahren HARTZ-IV – eine persönliche Bilanz”

Autorin: Andrea Brodan


 


 
 

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