Auszug - Durchführung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs XXI-32c "Habichtshorst-West" für das Gelände zwischen der Apollofalterallee, dem Stadtteilpark Habichtshorst, der Straße Habichtshorst und der Köpenicker Straße sowie Abschnitten der Apollofalterallee, der Köpenicker Straße und der Straße Habichtshorst im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Biesdorf (BA-Vorlage Nr. 1467/II)
Herr Herrmann (Stadtplanung): Z. Zt. öffentliche Auslegung bis
11.11.2005 Wenige Einwände bisher. Geringe
Resonanz. Der Ausschuss empfiehlt dem Bezirksamt
folgenden Zusatz zum Protokoll der öffentlichen Auslegung des B-Planes XXI-32c
(Entwurf) Habichtshorst-West: .... erneut die Berücksichtigung der
Empfehlung von Sen Bauen, Wohnen, Verkehr zur Südausrichtung der Satteldächer
mit dem Ziel der solaren Nahwärmeversorgung mit Tiefenspeicher (S. 43, nach
Bauweise, erster Abs.) zu prüfen. Ggf. sollte mit SenStadt Rücksprache
gehalten werden. Diese Empfehlung erfolgte mit
einstimmiger Zustimmung. Die Straßenregenwassereinleitung in
die Wuhle (S. 22) wird jetzt über eine Vorklärmulde im Rahmen des Straßenbaus
erfolgen. (nachträgl. Festsetzung). Es wird angeregt den Standort der Kita
zu überprüfen u. evtl. zu verändern. Anl. 2 z. Protokoll von Herrn Lüdtke. Dies befürwortet der Ausschuss
mehrheitlich. (7 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2
Enthaltungen) Des Weiteren möchte das Bezirksamt
prüfen, ob eine Festsetzung (Nr. 14) bezogen auf die Zaunhöhe notwendig ist.
Auch das wurde befürwortet. (10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme) Es wird folgender Beschluss gefasst: Der
Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 02.11.2005
o. g. Vorlage beraten und empfiehlt der BVV einstimmig mit elf Ja-Stimmen, die
Vorlage zur Kenntnis zu nehmen. |
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