Kleine Anfrage - KA-529/VIII  

 
 
Nummer:KA-529/VIIIEingang:26.09.2019
Eingereicht durch:von Neumann, Nickel
Weitergabe:26.09.2019
Fraktion:Gruppe BündnisgrüneFälligkeit:17.10.2019
Antwort von:BzStRin WirtSGBeantwortet:14.10.2019
Parlament:BezirksverordnetenversammlungErledigt:14.10.2019
  Erfasst:14.10.2019
  Geändert:
 
Betreff:Zur Grünpflege Dorfanger Kaulsdorf
Anlagen:
Anfrage Herr von Neumann PDF-Dokument
Antwort BzStRin WirtSG PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wird der Anger und die Straßenbegleitgrün durch eine beauftragte Firma gepflegt?

 

  1. Wie sind die Verträge ausgestaltet. Sind z. B. Mähintervalle festgeschrieben?

 

  1. Ist die Bewässerung von Strenbäumen in den Verträgen mit aufgenommen?

 

  1. Ist es möglich die Mähintervalle innerhalb einer Saison den Witterungsverhältnissen anzupassen?

 

  1. Ist das Bezirksamt auch der Meinung, dass Straßenbegleitgrün auch als Bienen und Insektennahrungsgebiet dient?

 

  1. Kann der Vertrag so gestaltet werden, dass bei längeren Trocken- oder Hitzeperioden das Mähen ausgesetzt wird, um Blühpflanzen für Bienen und andere Insekten zu erhalten?
Kleine Anfragen Antworttext

Frage 1: Werden der Anger und das Straßenbegleitgrün durch eine beauftragte Firma gepflegt?

 

Nein, die Pflege erfolgt durch das zuständige Revier

 

 

Frage 2: Wie sind die Verträge ausgestaltet. Sind z. B. Mähintervalle festgeschrieben?

 

Nein, das Revier bewässert.

 

 

Frage 3: Ist die Bewässerung von Straßenbäumen in den Verträgen mit aufgenommen?

 

Es gibt keine Verträge. Das Revier wässert die Bäume nach Wetterlage und den personellen glichkeiten.

 

 

Frage 4: Ist es möglich die Mähintervalle innerhalb einer Saison den Witterungsverhältnissen anzupassen?

 

In einem vertretbarem Maaß ja.

 

 

Frage 5: Ist das Bezirksamt auch der Meinung, dass Straßenbegleitgrün auch als Bienen und Insektennahrungsgebiet dient?

 

Ja

 

 

Frage 6: Kann der Vertrag so gestaltet werden, dass bei längeren Trocken- oder Hitzeperioden das Mähen ausgesetzt wird, um Blühpflanzen für Bienen und andere Insekten zu erhalten?

 

Bei der zurzeit stattfindenden Rasenmahd 2 3-mal im Jahr, die für einen Dorfanger ausreichend, ökologisch vertretbar und nutzungsbedingt sinnvoll ist, wird gemulcht. Das Schnittgut bleibt liegen und es kann mit dem Schlegelmähwerk gearbeitet werden, was den zeitlichen Umfang der Arbeit wesentlich verkürzt.

Bei einer einmaligen Mahd muss das Schnittgut beräumt und eine zusätzliche Abfuhr organisiert werden. Bei der angespannten Personalsituation in den Revieren ein nicht zu unterschätzender Faktor, dem wir uns aber bei besserer Personallage annehmen werden.

 

Weiterhin ist zu beachten, dass die Rasennarbe derzeit gut belastbar ist. Bei einer Mahdänderung wird sie sich verändern und zusätzliche Belastungen, wie z.B. den Weihnachtsmarkt mit Pferdeveranstaltungen, nicht ohne weiteres verkraften.

Auch Unrat und Müll kann auf einer geschnittenen Fläche besser erkannt und beräumt werden.

 

 

N. Zivkovic

BzStRin WirtSG

 

 
 

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