Kleine Anfrage - KA-100/VIII  

 
 
Nummer:KA-100/VIIIEingang:09.05.2017
Eingereicht durch:von Neumann, Nickel
Weitergabe:09.05.2017
Fraktion:Gruppe BündnisgrüneFälligkeit:30.05.2017
Antwort von:BzStR WirtSGBeantwortet:13.06.2017
Parlament:BezirksverordnetenversammlungErledigt:13.06.2017
  Erfasst:14.06.2017
  Geändert:
 
Betreff:Zum Vogelschutz
Anlagen:
Anfrage Herr von Neumann PDF-Dokument
Antwort BzStR WirtSG PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Ich frage das Bezirksamt:

 

 

  1. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, wenn eine Anzeige auf Nichteinhaltung des Artenschutzes auf privaten Baustellen erfolgt?

 

  1. Sind dem Bezirksamt Nistplätze in der Fercher Str. 44, 46, 8-50 angezeigt worden
    und wie wurde seitens des Bezirksamtes reagiert?

 

  1. Sind in der Fercher Str. 14 u. 18 alle Schutzmaßnahmen zum Schutz der dort brütenden Vögel eingehalten worden?

 

  1. Lag auf den genannten Baustellen ein Verstoß gegen das BlnNaSchG vor?

 

 

Kleine Anfragen Antworttext

O.g. Kleine Anfrage möchte ich Ihnen wie folgt beantworten:

 

  1. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, wenn eine Anzeige auf Nichteinhaltung des Artenschutzes auf privaten Baustellen erfolgt?

 

Das Bezirksamt geht der Anzeige nach, prüft gemäß Naturschutzrecht und Tierschutzrecht und entscheidet anschließend, ob und ggf. welche Maßnahmen geboten sind.

 

 

  1. Sind dem Bezirksamt Nistplätze in der Fercher Str. 44, 46, 8-50 angezeigt worden und wie wurde seitens des Bezirksamtes reagiert?

 

r das Vorhaben liegt eine Ausnahmegenehmigung auf Grundlage der „Verordnung über Ausnahmen von Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten vom 3. September 2014“ vor. Eine Anzeige ist demgemäß erfolgt. Weitere erfolgen entsprechend dem Baufortschritt.

 

 

  1. Sind in der Fercher Str. 14 u. 18 alle Schutzmaßnahmen zum Schutz der dort brütenden Vögel eingehalten worden?

 

Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen, die Frage kann daher nicht abschließend beantwortet werden.

 

 

  1. Lag auf den genannten Baustellen ein Verstoß gegen das BlnNaSchG vor?

 

Nein, es sind keine artenschutzrechtlichen Regelungen des Berliner Naturschutzgesetzes betroffen. Möglicherweise wurde gegen das Bundesnaturschutzgesetz und das Tierschutzgesetz verstoßen. Der Bereich Tierschutz (Ordnungsamt) und der Bereich Artenschutz (Umwelt- und Naturschutzamt) des Bezirksamtes haben Anzeige erstattet, die Polizei ermittelt.

 

 

 

Johannes Martin

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