Kleine Anfrage - KA-100/VIII
Ich frage das Bezirksamt:
O.g. Kleine Anfrage möchte ich Ihnen wie folgt beantworten:
Das Bezirksamt geht der Anzeige nach, prüft gemäß Naturschutzrecht und Tierschutzrecht und entscheidet anschließend, ob und ggf. welche Maßnahmen geboten sind.
Für das Vorhaben liegt eine Ausnahmegenehmigung auf Grundlage der „Verordnung über Ausnahmen von Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten vom 3. September 2014“ vor. Eine Anzeige ist demgemäß erfolgt. Weitere erfolgen entsprechend dem Baufortschritt.
Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen, die Frage kann daher nicht abschließend beantwortet werden.
Nein, es sind keine artenschutzrechtlichen Regelungen des Berliner Naturschutzgesetzes betroffen. Möglicherweise wurde gegen das Bundesnaturschutzgesetz und das Tierschutzgesetz verstoßen. Der Bereich Tierschutz (Ordnungsamt) und der Bereich Artenschutz (Umwelt- und Naturschutzamt) des Bezirksamtes haben Anzeige erstattet, die Polizei ermittelt.
Johannes Martin 1 |
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