Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplanverfahren XXI-24

Was ist geplant?

Im Zusammenhang mit der Entwicklung des Standortes unter Berücksichtigung des vorhandenen Bestandes hat der Bebauungsplan die Festsetzung des Plangebiets als Gewerbe- und Industriegebiete nach §§ 8 und 9 BauNVO zum Hauptziel. Die Attraktivität und Erreichbarkeit soll durch den Bau einer Verbindungsstraße zwischen dem Pyramidenring und der Beilsteiner Straße verbessert werden. Diese soll die Gewerbegebiete am Pyramidenring mit dem ‚Gewerbepark Am Springpfuhl verknüpfen.
Wesentliche Inhalte der Festsetzungen des Bebauungsplans sind:
• die Neuentwicklung eines Gewerbegebietes,
• die Festsetzung eines Industriegebietes zur Sicherung des Bestandes,
• die planungsrechtliche Sicherung der für die beabsichtigte Nutzung erforderlichen Verkehrsflächen unter Berücksichtigung einer Verbindung zu dem südlich angrenzenden Gewerbegebieten im benachbarten Bebauungsplangebiet XXI-44 und
• die Sicherung von Flächen für den Naturschutz sowie städtebaulich prägenden Grün- und Freiflächen.

Für das Bebauungsplanverfahren sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut Mensch:
• Situation in Bezug auf Lärm und Lufthygiene auf Grund der Lage an der sechsstreifigen Landsberger Allee im Norden und den Bahnstrecken im Osten und Süden sowie der bestehenden gewerblichen Nutzungen in der Umgebung und im Plangebiet (insbesondere Recyclinghof der Firma EUROVIA).

Schutzgut Tiere und Pflanzen/Biotope:
• vorkommende Pflanzen- und Tierarten (insbesondere Fledermäuse, Große Abendsegler, Zwergfledermaus, Maulwurfshügel, Rehs und Fuchs; Vogel- und Brutvogelarten sowie Amsel, Bachstelze, Blaumeise, Buchfink, Buntspecht, Wintergoldhähnchen, Zaunkönig, Zilpzalp etc.; Amphibien sowie Teichfrosch, Erdkröten; Reptilien sowie Zauneidechsen).
• Auswirkungen auf die Lebensräume von geschützten Arten,
• Feuchtgebiet „nach § 26a NatSchGBln geschützte Biotope„ Bürknersfelder Lehmgrube.

Schutzgut Boden:
• Sicherung der ökologischen Funktionsfähigkeit,
• Charakter als Aufschüttungs- und Abtragungsfläche von Sand, Bau- und Trümmerschutt
• Zustand des Bodens und Einfluss der Bebauung.

Schutzgut Wasser:
• Einflüsse auf Oberflächengewässer, Niederschlagswasser und Grundwasser bzw. Grundwasserneubildung;
• Verschmutzungsgefahr des Grundwassers,
• Wechselwirkungen des Grund- und Oberflächenwassers.

Schutzgut Luft und Klima:
• Lufthygienische Belastung durch Gewerbe einschließlich Verkehr,
• Bioklimatisches Entlastungspotenzial durch Grünfestsetzungen entlang der öffentlichen Verkehrsflächen.
• Bioklimatische freien Brachflächen entlang der Bahnanlage.

Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild:
• Charakter des Landschafts- und Naturraumes,
• Grünvernetzungen und Grünflächen als landschaftlich prägende Elemente entlang der öffentlichen Verkehrsflächen.

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter:
• sind nicht vorhanden.

Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des § 14 i.V.m. § 18 BNatSchG:
• liegt nicht vor.

Nach der regulären Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Oktober/Dezember 2016 wurden folgende Änderungen am Bebauungsplan notwendig:

• Ausschlüssen von Nutzungen im GE 2 und in den GI-Gebieten GI 1, GI 2 und GI 3 im Sinne des Entwicklungskonzepts für den produktionsbezogenen Bereich (EpB). Hierzu Modifizierung der textlichen Festsetzung Nr. 1, Ergänzung und Präzisierung der textlichen Festsetzungen Nr. 2 und 3,
• Präzisierung der textlichen Festsetzung Nr. 5 zum Ausschluss von Stellplätzen und Nebenanlagen im Bereich der nichtüberbaubaren Grundstücksflächen mit Pflanzbindungen,
• Ergänzung einer textlichen Festsetzung zur Sicherung der Flächen a und b mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Anlieger und deren Besucher (textliche Festsetzung Nr. 8),
• Aufnahme einer bedingten Festsetzung zur Sicherung der Fläche R mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht auf Bahnfläche, unter der Voraussetzung einer Zustimmung der Deutschen Bahn AG (textliche Festsetzung Nr. 9).

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den geänderten und ergänzten Planinhalten abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Rechtliche Hinweise

Geltungsbereich
Geltungsbereich Bebauungsplan XXI-24, Für die Fläche des Gebietes zwischen Landsberger Allee (südliche Straßenbegrenzungslinie), der Fernwärmetrasse nach Süden, der Industriebahn nach Lichtenberg und Pyramidenring, einem ca. 50 Meter breiten Grundstücksstreifen sowie einem ca. 50 Meter breiten westlich angrenzenden Grund-stückstreifen, einschließlich einer Teilfläche des Pyramidenrings im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Marzahn.
Art der Beteiligung
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Amtliche Bebauungsplannummer:
XXI-24
Zeitraum der Beteiligung:
27.05.2019 - 05.07.2019

Downloads

Begründung

  • XXI-24 Begründung und Umweltbericht

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    PDF-Dokument (410.0 kB) - Stand: Mai 2019

Bebauungsplanentwurf (noch nicht rechtsverbindlich)

  • Planzeichnung des Bebauungsplans XXI-24

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    PDF-Dokument (2.2 MB) - Stand: Mai 2019

Grundstücksverzeichnis

  • Grundstücksverzeichnis zum Bebauungsplan XXI-24, Teil1

    Datei ist barrierefrei/ barrierearm

    PDF-Dokument (10.8 MB) - Stand: Mai 2019

  • Grundstücksverzeichnis XXI-24 Teil2

    Datei ist barrierefrei/ barrierearm

    PDF-Dokument (8.4 MB) - Stand: Mai 2019

Gutachten

  • Artenschutzgutachten zum Bebauungsplan XXI-24

    Datei ist barrierefrei/ barrierearm

    PDF-Dokument (1.0 MB) - Stand: Mai 2019

Information über die Datenverarbeitung im Bereich Bebauungsplanverfahren

  • Datenschutzerklärung Bebauungsplanung

    Datei ist barrierefrei/ barrierearm

    PDF-Dokument (36.9 kB) - Stand: Mai 2019

Ortsübliche Bekanntmachung (Amtsblatt Nr.21 vom 17.05.19, Seite 3253 )

  • Veröffentlichung im Amtsblatt zum Bebauungsplan XXI-24

    Datei ist barrierefrei/ barrierearm

    PDF-Dokument (43.4 kB) - Stand: Mai 2019

Hier können Sie sich beteiligen

Auslegungsort, Fristen, Öffnungszeiten, Ansprechpartner/ in und Anschrift

Ort
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Abteilung Stadtentwicklung, Gesundheit, Personal und Finanzen
Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung
Erdgeschoss Foyer, Raum 1001
Frist
27. Mai 2019 bis 05. Juli 2019

Öffnungszeiten Auslegungsort
Montag bis Mittwoch 8:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 14:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung

Ansprechpartner: Herr Bela Andela
Telefon: (030) 90293 5225
Telefax: (030) 90293 5105

Postalische Adresse für Ihre Beteiligung
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Abteilung Stadtentwicklung, Gesundheit, Personal und Finanzen
Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung
12591 Berlin