Quartier Stadtgut Hellersdorf

Luftbild mit Geltungsbereich

Luftbild mit Geltungsbereich

Das Stadtgut Hellersdorf befindet sich in zentraler Lage der Großsiedlung Hellersdorf in unmittelbarer Nachbarschaft zum Stadteilzentrum „Helle Mitte“. Mit den Bebauungsplänen 10-44 und 10-45 hat der Bezirk Marzahn-Hellersdorf die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine nunmehr zügige Umsetzung der geplanten Wohnungsbaumaßnahmen geschaffen.

Es entsteht ein Stadtquartier, dass neben einem qualitativ hochwertigen Wohnungsbau auch die notwendigen Freiraumqualitäten der Großsiedlung erhält. Gleichzeitig entsteht mit der Errichtung von Wohnungen auch die notwendige Infrastruktur. Hierzu hat der Bezirk sowohl vertragliche Vereinbarungen getroffen als auch den Einsatz von Mitteln aus städtebaulichen Förderprogrammen geplant.

Bebauungsplanverfahren zum Stadtgut Hellersdorf

Der Bebauungsplan 10-44 ist im September 2019 festgesetzt worden. Mit der Realisierung von Vorhaben innerhalb des Plangebietes wurde bereits begonnen.
Der Bebauungsplan 10-45 ist im Juli 2020 festgesetzt worden.
Unter Berücksichtigung des dringenden Wohnraumbedarfes wurden mit den Bebauungsplanverfahren die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung der Wohnungsbaupotenzialflächen geschaffen. Der überwiegende Teil des neuen Wohnquartiers wurde bereits fertiggestellt.

Wohnbebauung Havelländer Ring

Wohnbebauung Havelländer Ring

Wohnbebauung Havelländer Ring

Wohnbebauung Havelländer Ring

Die getroffenen Festsetzungen des Bebauungsplanes 10-44 zur Fortsetzung der vorhandenen städtebaulichen Strukturen des Geschosswohnungsbaus der Großsiedlung Hellersdorf und die Festsetzung einer Fläche als Freizeitsportanlage sowie einer öffentlichen Parkanlage mit Spielplatz dienen dem Erhalt der Wohnqualität.

Öffentliche Parkanlage Havelländer Ring

Öffentliche Parkanlage Havelländer Ring

Öffentliche Parkanlage Havelländer Ring

Öffentliche Parkanlage Havelländer Ring

Öffentliche Parkanlage Havelländer Ring

Öffentliche Parkanlage Havelländer Ring

Die Festsetzung des Bebauungsplans 10-45 dient der planungsrechtlichen Sicherung der geordneten städtebaulichen Entwicklung des historischen Gutsbereiches Hellersdorf.

Die denkmalpflegerischen Belange und die Erfordernisse der wirtschaftlichen Entwicklung waren hierbei zu berücksichtigen. Priorität hatte die Schaffung dringend erforderlichen Wohnraumes.
Vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt, der geplanten Wohnbebauung und den zusätzlichen Einwohnern war die Sicherung von bestehenden und zusätzlichen Gemeinbedarfsflächen erforderlich. Das betrifft das Stadtteilzentrum, eine Jugendfreizeiteinrichtung und eine Sportanlage.

Des Weiteren wurden die vorhandenen Kleingartenanlagen planungsrechtlich gesichert und ergänzt.

Durchwegung Kleingartenanlage

Durchwegung Kleingartenanlage

Neue Parzellen in der Kleingartenanlage

Neue Parzellen in der Kleingartenanlage

Das Ziel der Sicherung einer öffentlichen Grünfläche mit Skateranlage dient dem Erhalt der Wohnqualität. Weiterhin erfolgte im Bebauungsplan die Festsetzung von öffentlichen Verkehrsflächen und Flächen für einen öffentlichen Stadtplatz. Die Lage dieses Platzes stellt als räumlich prägendes Element innerhalb des historischen Gutsbereiches einen Schwerpunkt der Identifikation und Orientierung in der Großsiedlung Hellersdorf dar. Mit bauvorbereitenden Maßnahmen des Stadtplatzes wurde bereits begonnen.

Neue Straße in Richtung Kastanienallee

Neue Straße in Richtung Kastanienallee

Stadtplatz Gut Hellersdorf

Stadtplatz Gut Hellersdorf

Verkehrsberuhigter Bereich

Verkehrsberuhigter Bereich

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes berücksichtigen Ziele aus dem 2013 vom Bezirksamt beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept. Die getroffenen Festsetzungen beschränken die Zulässigkeit auf die der Versorgung des Gebietes dienende Läden. Nur ausnahmsweise zulässig sind im gewerblich genutzten Gelände des Gutes Verkaufsflächen, die einem Produktionsbetrieb zugeordnet sind. Diese Festsetzungen erfolgten zur Sicherung der vorhandenen Zentren im Sinne einer verbrauchernahen Versorgung.

Für die Wohnbauflächen in den Bebauungsplänen wurde die Errichtung eines Anteils förderbarer Wohnungen festgesetzt. Das dient dem Erhalt der für Berlin typischen sozial gemischten Bevölkerungsstruktur.

Entsprechend § 2 (4) BauGB sind im Rahmen der Bebauungsplanverfahren Umweltprüfungen durchgeführt worden. Darin wurden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht bildet jeweils einen gesonderten Teil der Begründung der Bebauungspläne.

Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft GESOBAU AG ist Eigentümerin der überwiegenden Flächen der Plangebiete. Sie beabsichtigt die Entwicklung der gesamten landeseigenen Potenzialflächen.

Über den aktuellen Stand der Projektplanung informiert die Internetseite der GESOBAU AG.

Zusätzlich zu den Bebauungsplänen wurden in städtebaulichen Verträgen zwischen dem Land Berlin und dem Vorhabenträger des Wohnungsbauprojekts Regelungen getroffen. Diese basieren auf dem Berliner Modell zur kooperativen Baulandentwicklung. Bestandteile des Vertrags sind die Kostenübernahme oder Herrichtung von Folgemaßnahmen im Rahmen der Angemessenheit durch den Projektträger.

Downloads zum Bebauungsplan

  • Abzeichnung des Bebauungsplans 10-44

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    PDF-Dokument (1.5 MB)

  • Begründung zum Bebauungsplan 10-45

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    PDF-Dokument (894.9 kB)

  • Abzeichnung des Bebauungsplan 10-45, Blatt 1/2

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    PDF-Dokument (3.2 MB)

  • Abzeichnung des Bebauungsplan 10-45, Blatt 2/2

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    PDF-Dokument (1.0 MB)

  • Begründung zum Bebauungsplan 10-45

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