Elterngeld

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Elterngeld

Das Elterngeld soll Familien bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlage unterstützen, wenn sich die Eltern vorrangig um die Betreuung ihrer Kinder kümmern. Jeder betreuende Elternteil, der seine Erwerbstätigkeit unterbricht oder reduziert, erhält im Rahmen der Elternzeit einen an seinem individuellen Einkommen orientierten Ausgleich für finanzielle Einschränkungen im ersten Lebensjahr des Kindes.
Informationen und Anträge zum Elterngeld und ElterngeldPlus finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Sie können die Anträge auch in den Bürgerämtern erhalten.

Aktueller Hinweis

Liebe Eltern,

der in Berlin genutzte bundeseinheitliche Antrag (über ElterngeldDigital) enthält die Möglichkeit anzukreuzen, dass ein elektronischer Datenabruf bei der Krankenkasse gewünscht ist (Nachweis zum Mutterschaftsgeld).

Diese Funktion ist in Berlin derzeit noch in der technischen Umsetzung. Für eine schnelle Antragsbearbeitung bitten wir Sie daher, den Nachweis zum Mutterschaftsgeld direkt mit dem Antrag mitzusenden, andernfalls muss der Nachweis nachgefordert werden.

Vielen Dank.

Das Team der Elterngeldstelle

Hinweise zu Bearbeitungszeiten

Bitte sehen Sie von Anfragen zum Bearbeitungsstand ab, da diese Zeit zugunsten von Beratungen genutzt werden kann.
Per E-Mail erreichen Sie uns unter Elterngeld@ba-mh.berlin.de .
Ansprechpartner*innen der Elterngeldstelle (Zuständigkeit nach Geburtstag des Kindes)
Bearbeitungszeit bzw. Bearbeitungszeitraum
Die eingegangenen Elterngeldanträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Zeitpunktes bearbeitet, an dem sie vollständig belegt und damit bewilligungsreif sind. Dieses Kriterium schafft eine verlässliche Gleichbehandlung aller wartender Eltern.
Eine Privilegierung einzelner Anträge würde zu einer Verlängerung der Wartezeiten für alle anderen führen.
Aktuell ist mit einer Bearbeitungszeit von circa 6 bis 8 Wochen (sofern alle Unterlagen vorliegen) zu rechnen.

Die Kontaktdaten des Jugendamtes sind auf der Internetseite des Jugendamtes hinterlegt.

Wichtiger Hinweis zur Auszahlung des Elterngeldes

Bitte beachten Sie, dass gem. § 6 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) die Auszahlung des Elterngeldes im Laufe des Lebensmonats gezahlt wird, für den es bestimmt ist. Die Auszahlung erfolgt, anders als bei Leistungen nach dem SGB II, nicht zu Beginn des laufenden Monats.

Erreichbarkeit der Elterngeldstelle

Die Elterngeldstelle ist am Montag, Mittwoch und Freitag in der Zeit von 09:00-10:00 Uhr telefonisch zu erreichen.

Zur Abgabe der Anträge ist keine persönliche Vorsprache erforderlich.
Eltern können ihre Anträge per Post senden oder in den Hausbriefkasten legen.

Gruppenleitung

Ansprechpartner*innen der Elterngeldstelle

  • Zuständigkeiten

    Kontakt

  • Geburten vom 01. bis 05. des Monats, 31. Dezember

    Frau Schwarz
    (030) 90293-4867
    Raum B 412

  • Geburten vom 06. bis 09. des Monats

    Frau Döring-Knoch
    (030) 90293-4943
    Raum B 417

  • Geburten vom 10. bis 15. des Monats

    Frau Schwänz
    (030) 90293-4945
    Raum B 418

  • Geburten vom 16. bis 20. des Monats, 31. Oktober

    Frau Schulze
    (030) 90293-4842
    Raum B 412

  • Geburten vom 21. bis 26. des Monats

    Frau Weihe
    (030) 90293-4941
    Raum B 415

  • Geburten vom 27. bis 30. des Monats, 31. Januar, 31. März, 31. Mai, 31. Juli, 31. August

    Frau Wergin
    (030) 90293-4841
    Raum B 416

Logo Familienservicebüro Marzahn-Hellersdorf

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Beratung und Unterstützung erhalten Sie auch in unserem FAMILIENSERVICEBÜRO

Unser Familienservicebüro Marzahn-Hellersdorf ist offen für alle werdenden Eltern und Familien mit Kindern. Wir informieren und beraten Sie zu vielen Themen und Fragen rund um die Familie.
Auch bei der Antragstellung für Leistungen vom Jugendamt können wir Sie unterstützen. Unsere Angebote sind kostenfrei und anonym nutzbar.

Wir bieten an:

  • Informationen
  • Auskünfte
  • Beratung
  • Vermittlung
  • Unterstützung

Kontakt:
Telefon: 030 90293 4533
E-Mail: info@familienservicebuero-mh.de